Steuerbefreiungen müssen erhalten bleiben:

VKU zum Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energierecht

Zum Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energierecht sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:


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„Bei der Stromsteuer für E-Mobilität und Stromspeicher enthält der Regierungsentwurf wichtige Verbesserungen. Allerdings lehnen wir Pläne ab, bisherige, sinnvolle Steuerbefreiungen ersatzlos wegfallen zu lassen. Sie müssen erhalten bleiben.

Die Abschaffung der Steuerbefreiung für Strom aus Klär-, Deponie- und Biogas würde zu steigenden Gebühren und Entgelten führen und wäre damit eine zusätzliche Belastung für Privathaushalte und Unternehmen. Ausgerechnet diese Stromproduktion aus nachweislich nachhaltiger Erzeugung zu verteuern, wäre ein Rückschritt für die Energiewende. Dies konterkariert vor allem die Klimaschutzvorgaben für die Abfall- und Abwasserwirtschaft.

Die im Entwurf geplante Regelung zur Steuerbefreiung für Kleinanlagen ist nachzubessern. In Zukunft sollen alle Anlagen eines Stadtwerks unter 2 Megawatt, die sich am selben Standort befinden, zusammengerechnet werden. Allerdings fehlt eine Definition, was ein Standort im Sinne des Gesetzes ist. Energieversorgungsunternehmen brauchen Rechtssicherheit bei der Frage, ob der Strom aus ihren Anlagen steuerbefreit ist.  

Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit war und ist es richtig, die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes zum 1. Januar dieses Jahres von 20,50 Euro auf 50 Cent je Megawattstunde zu reduzieren. Aber: Steuererleichterungen für die Industrie dürfen nicht im Nachhinein auf Kosten der kommunalen Ver- und Entsorger gegenfinanziert werden und die Energiewende bremsen!“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel