SWM begrüßen Entwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz

SWM begrüßen Entwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz
SWM begrüßen Entwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz

Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigung von Geothermieanlagen und Großwärmepumpen (GeoWG) beschlossen. Damit setzt sie Vorgaben der Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED III) um. Die SWM, einer der größten deutschen Geothermiebetreiber mit weitreichenden Ausbauplänen, begrüßen dieses Gesetzesvorhaben ausdrücklich.


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Beschleunigung des Geothermieausbaus

Mit dem GeoWG wird erstmalig ein eigens auf die Geothermie ausgerichtetes Gesetz geschaffen. Es hat zum Ziel, die Erschließung des großen Potenzials der Erdwärme in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Mit dem Gesetz werden rechtliche Rahmenbedingungen für den vereinfachten und beschleunigten Auf- und Ausbau der Infrastruktur, für die Aufsuchung, Gewinnung und Nutzung von Erdwärme sowie für den Auf- und Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern geschaffen. Der Entwurf sieht u.a. genehmigungsrechtliche Erleichterungen im Berg-, Wasser- und Naturschutzrecht zugunsten von Geothermieanlagen und Großwärmepumpen vor. Laut Kabinettsbeschluss will der Gesetzgeber die Dauer der Genehmigungsverfahren halbieren.

Derzeit sind die Verfahren (teilweise) vor allem für die Tiefengeothermie von mehrjähriger Dauer und mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Dr. Karin Thelen, SWM Geschäftsführerin Regionale Energiewende: „Auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage brauchen die SWM von der Planung bis zur Inbetriebnahme pro Geothermieanlage etwa zehn Jahre. Davon müssen wir dringend wegkommen, um unseren eigenen sowie den ambitionierten Dekarbonisierungszielen der Bundesregierung gerecht zu werden. Daher begrüßen wir den nun vorliegenden Gesetzentwurf, der aus unserer Sicht viele gute Ansätze enthält. Zudem freuen wir uns, dass Vorschläge der SWM aufgegriffen wurden, wie die Klarstellung, dass Geothermie im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Viel Erleichterung wird auch die Änderung im Wasserhaushaltsgesetz bringen, durch die für Großwärmepumpen im Grundsatz die wasserrechtliche Erlaubnispflicht entfällt und grundsätzlich nur noch eine Anzeigepflicht besteht.“

Dr. Karin Thelen ergänzt: „Das vorliegende GeoWG ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, bedarf aber noch einiger Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, um den notwendigen Turbo bei der Geothermie zünden zu können. Im vorliegenden Entwurf sehen die SWM bei der generellen Privilegierung von Geothermievorhaben in allen Genehmigungsbereichen einen dringenden Anpassungsbedarf.”

Zudem sollte die EU-Vorgabe aus der sog. RED III (Erneuerbare Energien-Richtlinie) zur Einführung von Beschleunigungsbieten bereits jetzt direkt mit dem GeoWG umgesetzt werden, um die Grundlage für Gemeinden zu schaffen, auch für die Nutzung der tiefen Geothermie „Beschleunigungsgebiete“ auszuweisen.

Geothermie: Wichtige Rolle für die Wärmeversorgung

München setzt bei der Wärmewende vor allem auf den Ausbau der Fernwärme auf Basis von Geothermie. Hierzu sollen in den kommenden Jahren mindestens zehn Geothermieanlagen mit rund 50 Bohrungen in und um München errichtet werden. Der Geothermie kommt auch deutschlandweit eine wichtige Rolle für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu. In Deutschland liegt das Potenzial der Tiefengeothermie bei bis zu 300 TWh pro Jahr. Bis 2040 könnten bis zu 25 % des gesamtdeutschen Wärmebedarfs durch tiefe Geothermie gedeckt werden. Dieses große Potenzial wird bisher aber zu wenig genutzt.

SWM begrüßen Entwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz - Anhang 1
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