SWM heben Investitionsstopp auf

Verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland

Erstes Großprojekt ist bereits in Vorbereitung. Nach der Annahme durch den Bundestag hat heute nun auch der Bundesrat dem neuen Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt.


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Dieses bildet die Grundlage für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Mit Inkrafttreten des neuen EEG herrscht nun endlich wieder Planungssicherheit in Deutschland für Erneuerbare-Energien-Projekte. Die SWM heben daher ihren 2013 für Deutschland verhängten Investitionsstopp auf. Ein neues Großprojekt mit erheblichem Investitionsvolumen befindet sich bereits in der Vorbereitungsphase und kann voraussichtlich schon in Kürze in die Realisierung gehen.

Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung: „Aufgrund der durch die alte Bundesregierung erzeugten unsicheren Rahmenbedingungen für das EEG („Strompreisbremse“) sahen wir uns im Februar 2013 gezwungen, einen Investitionsstopp für Erneuerbare-Energien-Projekte in Deutschland zu verhängen. Um unser ehrgeiziges Ziel dennoch erreichen zu können – bis 2025 wollen wir so viel Ökostrom erzeugen, wie ganz München verbraucht – haben wir seither verstärkt in Nachbarländern nach Investitionsmöglichkeiten gesucht. Als kommunales Münchner Unternehmen haben für uns jedoch Projekte in München, der Region und Deutschland Priorität. Deshalb freut es mich sehr, dass es nun auch bei uns wieder verlässliche Rahmenbedingungen geben wird und wir uns wieder hier engagieren können."

Die Windkraft bleibt für die SWM der wichtigste Baustein für den Erneuerbaren-Ausbau. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung das große Potenzial der Offshore-Windenergie anerkennt und den Ausbau engagiert vorantreiben möchte“, so Dr. Bieberbach. „Die Anschubfinanzierung ist vor allem in den kommenden Jahren notwendig, um die Projekte in die Wirtschaftlichkeit zu führen. Hier sehen wir gute Chancen für neue Projekte“. Die Realisierung von Windprojekten in Bayern schätzt der Vorsitzende der SWM Geschäftsführung allerdings weiter als unsicher ein. „Mit der von der bayerischen Staatsregierung geplanten Abstandsregelung für die Windenergie (10H-Regelung) sind eine Vielzahl von sinnvollen Projekten in Bayern nicht mehr möglich Wir plädieren für eine vernünftige Lösung, die die Windenergie in Bayern vor dem Aus bewahrt“, so Dr. Bieberbach. Den Ausbau der Windenergie in Bayern wollen die SWM ge- meinsam mit interessierten Kommunen vorantreiben. Insgesamt haben die SWM in zwölf bayerischen Kommunen Projek- toptionen mit einem Potential von bis zu 60 Windenergieanlagen in unterschiedlichen Bearbeitungsphasen.

Neues EEG grundsätzlich positiv, einzelne Regelungen nicht zielführend

Die SWM begrüßen, dass mit der sukzessive verpflichtenden Direktvermarktung und der Ermittlung der Förderhöhe durch Ausschreibungen die Erneuerbaren weiter in den Markt gebracht werden sollen. Die Neuordnung des Strommarktde- signs, die kurzfristig angegangen werden soll, ist aus Sicht der SWM eine besonders dringliche Aufgabe. Die von der Bundesregierung angekündigten Flexibilisierungsmaßnahmen sind ein wichtiger erster Schritt. Erneuerbare Energien sollten verstärkt an den Regelenergiemärkten teilnehmen und Sys- temdienstleistungen bereitstellen können. Zusammen mit einer weiteren Flexibilisierung der Angebots- und Nachfrageseite können so zunehmend negative Strompreise verhindert, die Stromverbraucher entlastet und neue Einnahmequellen für die Erneuerbaren geschaffen werden.

SWM heben Investitionsstopp auf - Anhang 1
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