Teilbefreiung von der EEG-Umlage mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang

BDE fordert zügige Rechtssicherheit für die Kunststoffrecycler

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat in seiner heute an die EU-Kommission übermittelten Stellungnahme zum Beihilfeprüfverfahren gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG) seine Rechtsposition bekräftigt, dass die stromintensiven Unternehmen gewährte Teilbefreiung von der EEG-Umlage mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.


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Das Beihilfeprüfverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist deshalb einzustellen. Sollte die Prüfung der Kommission wider Erwarten zu dem Ergebnis führen, dass es sich beim EEG 2012 um eine Beihilfe handelt, wäre die Begrenzung der EEG-Umlage für Kunststoff recycelnde Unternehmen dennoch zulässig, weil sie vom Umwelt- und Energiebeihilfeleitfaden der EU-Kommission gedeckt ist.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Im Interesse der betroffen Unternehmen gilt es nun, das Beihilfeprüfverfahren rasch zu beenden und so Rechtssicherheit herzustellen. Immerhin würden andernfalls Rückzahlungsforderungen noch für das Jahr 2013 bestehen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die Teilbefreiung von der EEG-Umlage mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Zudem begrüßen wir, dass die Kommission die Recyclingunternehmen auf die Liste der grundsätzlich förderungsfähigen Wirtschaftssektoren im Umwelt- und Energiebeihilfeleitfaden aufgenommen hat. Für die Kunststoffrecycler erwarten wir, dass es zu keinen Rückzahlungsverpflichtungen kommen wird.“

Die EU-Kommission hatte am 18.12.2013 ein Beihilfeprüfverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. direkter Link zum Artikel