Umsetzung der Gasumlage:

BEMD e.V. sieht Energiemarktdienstleister gut vorbereitet

Ab dem 1. Oktober 2022 können die aufgrund der aktuellen Marktlage dramatisch gestiegenen Gas(einkaufs)preise und die Zusatzkosten für die Befüllung der Gasspeicher mittels Umlagen auf Verbraucherinnen und Verbraucher verteilt werden.


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Der Bundesverband der Energiemarktdienstleister (BEMD) e.V. sieht die Energiemarktdienstleister für die Umsetzung für deren Kunden gut vorbereitet, unterstreicht aber die Notwendigkeit, ausreichend Zeit für die Umsetzung einzuplanen.

Der deutsche Energiemarkt ist weiterhin erheblich von den Auswirkungen des russischen Kriegs in der Ukraine betroffen. Seit Mitte Juni haben russische Lieferanten wiederholt den Gasimport nach Deutschland gedrosselt. Deswegen müssen Gasimporteure nach oftmals teurem Ersatz suchen, um Lieferausfälle zu verhindern. Aufgrund vertraglicher Regelungen können sie die zusätzlich anfallenden Kosten häufig jedoch nicht direkt an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Das hat für die betroffenen Gasimporteure erhebliche Verluste zur Folge, die sie nur zeitlich begrenzt decken können; als Beispiel dazu wurde immer wieder Uniper öffentlich genannt.

Um die Insolvenz der Unternehmen zu vermeiden und die Versorgungssicherheit im Land zu gewährleisten, hat die Bundesregierung am 4. August die Gaspreisanpassungsverordnung im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Die Zusatzkosten, die beim Einkauf von Ersatzgas anfallen, können damit mittels einer Umlage auf Gasverbraucher und -verbraucherinnen verteilt werden. Die Umlage, deren exakte Höhe derzeit noch berechnet wird, soll ab dem 1. Oktober 2022 bei allen Personen mit Gasverbrauch erhoben werden und endet am 1. April 2024. Sie kann alle drei Monate angepasst werden und ist unter anderem davon abhängig, in welchem Ausmaß finanzielle Ausgleichansprüche geltend gemacht werden. Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage wird am 15.08.2022 bekannt gegeben, die Kosten der Speicherumlage am 18.08.2022.

Umsetzung ist zeitgerecht möglich, braucht jedoch auch entsprechend Vorlauf

Der BEMD sieht die Energiemarktdienstleister in Deutschland gut auf die Umsetzung der nun beschlossenen Umlagen vorbereitet. Dietmar Sperfeld, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands, betont wie wichtig es ist, bei den diversen Umsetzungsvarianten, die aktuell diskutiert werden, den zeitlichen Faktor nicht aus den Augen zu verlieren. „Bei allen Ideen zur genauen Umsetzung der Gasumlage ist zu beachten, dass notwendige Umsetzungszeiten in den Unternehmen zu berücksichtigen sind. Komplexe Vorgaben, bspw. durch Ausnahmeregelungen bei Verträgen mit Preisbindung oder eine Mehrwertsteuerbefreiung, können zeitliche und inhaltliche Risiken bewirken, welche die geordnete Durchführung der Umlage gefährden“, so Sperfeld. IT-Systeme sind zu ertüchtigen, Druck und Versand sind zu organisieren und eine gute Betreuung der Kunden ist zeitnah sicherzustellen.

„Es gibt schon jetzt ein stark erhöhtes Aufkommen in den Kunden-, Service- und Call Centern, das durch die Preissteigerungen im Strom- und Gasbereich und deren Diskussion ausgelöst wurde und jetzt schon an die Belastungsgrenzen der Stadtwerke und Energieversorger geht“, so der Geschäftsführer des BEMD, Dirk Briese. „Dies wird sich definitiv noch einmal steigern – dafür müssen rechtzeitig Kapazitäten geschaffen, ausgebildet und bereitgestellt werden. Eine große Herausforderung für die Energiemarktdienstleister!“

Der BEMD stellt das größte Netzwerk für Energiemarktdienstleister im deutschsprachigen Raum dar und vertritt sämtliche Dienstleister der Branche.

BEMD: Bundesverband der Energiemarktdienstleister