Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung im Landkreis Lörrach

Informationen zu Wärmeplanung, Heizungstausch und Wärmenetzen

Als bundesweiter Vorreiter hat der Landkreis Lörrach bereits 2022 kommunale Wärmepläne für seine 35 Städte und Gemeinden vorgelegt. Das Ziel: eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040.


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Der Landkreis arbeitet dabei eng mit unterschiedlichen Akteuren für die Umsetzung der Energie- und Wärmewende zusammen. Dabei stellen die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Gebäudeenergiegesetz des Landes Baden-Württemberg und das Wärmeplanungsgesetz des Bundes eine Herausforderung dar. Als Folge wenden sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger mit Fragen und Unklarheiten an das Landratsamt.

Auswirkungen der Kommunalen Wärmeplanung

Der Kommunale Wärmeplan ist nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ein informeller Plan ohne rechtliche Außenwirkung. Er zeigt beispielsweise auf, welche Orte oder Ortsteile sich im Landkreis Lörrach grundsätzlich für Wärmenetze eignen. Dabei kann auch in diesen Gebieten weiterhin jegliche Form der Einzelheizung eingebaut werden. Unabhängig von der Kommunalen Wärmeplanung gilt seit dem 1. Januar 2024, dass in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Zu den Heizsystemen mit erneuerbaren Energien zählen beispielsweise Wärmepumpen, Holzheizungen, Biomethan-Heizungen oder Hybridheizungen. Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten.

„Der Wärmeplan selbst löst nicht automatisch die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für Bestandsgebäude aus“, erklärt Inga Nietz, Leiterin der Stabsstelle Klimaschutz im Landratsamt Lörrach. Erst ab 2028 gilt die 65 Prozent-Pflicht für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

Regelungen für Öl- und Gasheizungen

Bis 2028 können weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden, danach mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien: 2029 mindestens 15 Prozent, 2035 mindestens 30 Prozent, 2040 mindestens 60 Prozent und 2045 100 Prozent. „Mit Blick auf den Klimaschutz und die Kosten ist aber klar vom Einbau neuer fossil betriebener Heizsysteme abzuraten“, weist Nietz hin, „denn die Öl- und Gaspreise werden zukünftig deutlich steigen“.

Funktionierende Öl- und Gasheizungen können grundsätzlich weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung defekt ist, aber noch repariert werden kann. Allerdings gilt bereits jetzt verpflichtend, dass Heizkessel nach 30 Jahren gegen neue ausgetauscht werden müssen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel oder für Personen, die seit mindestens dem 1. Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.

Bau und Anschluss an ein Wärmenetz

Welche Gebäude innerhalb eines „Eignungsgebietes“ für Wärmenetze liegen, ist im Bürger-GeoPortal des Landkreises ersichtlich: www.loerrach-landkreis.de/geoportal. Wann und ob ein Netz gebaut wird, liegt aber letztlich in der Entscheidungshoheit der Städte und Gemeinden und ist bei den dortigen Verwaltungen direkt anzufragen.

Weitere Informationen rund um das Thema Heizung

Auf der Website des Landkreises sind die Ergebnisse der Interkommunalen Wärmeplanung veröffentlicht: www.loerrach-landkreis.de/Klimaschutz/Waermewende. Weiterhin ist dort der „Heizungswegweiser“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz verlinkt, über den auch weitere Informationen zur Förderung bereitgestellt werden. Für weitere Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten bei der kommunalen Wärmeplanung stehen die Ansprechpersonen des Landkreises Lörrach und der Energieagentur Südwest gerne zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Energieagentur gemeinsam mit der Verbraucherzentrale unabhängige Beratungen für Privatpersonen zu den Themen Heiztechnik, energetische Sanierung oder Photovoltaik an (www.energieagentur-suedwest.de/veranstaltungen.html).

Hintergrund: Umsetzung und Ergebnisse der Interkommunalen Wärmeplanung im Landkreis Lörrach

Für die Umsetzung der Interkommunalen Wärmeplanung hat sich der Landkreis gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden einer Wärmewende-Strategie verpflichtet. Festgeschrieben sind darüber hinaus zwölf konkrete Maßnahmen, die sich auf Landkreisebene aktuell in Umsetzung befinden. Organisiert sind alle zu beteiligenden Akteure in einer Steuerungsgruppe, in der neben den Städten und Gemeinden auch die Wirtschaft, Kammern, die Energieagentur Südwest und weitere Akteure mitwirken. Damit gelingt es, die empfohlenen Maßnahmen gemeinsam zu gestalten, abzustimmen und koordiniert umzusetzen.

Die letzten Ergebnisse der Wärmeplanung zeigen, dass kreisweit Heizungen zu rund 90 Prozent mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, davon 70 Prozent mit Erdgas und 20 Prozent mit Heizöl (Stand 2020). Knapp die Hälfte der Heizungen im Landkreis sind zwischen 15 und 30 Jahre alt, weitere 20 Prozent älter als 30 Jahre. Es gibt ausreichend Potenzial, die Heizungen im Jahr 2040 klimaneutral zu betreiben, zum Beispiel mittels Luft- oder Grundwasser-Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie, Biomasse oder über Wärmenetze. Wärmenetze sind dort sinnvoll, wo die Bebauung dicht und der Wärmebedarf hoch ist. Wo Netze grundsätzlich möglich sind, ist im Bürger-GeoPortal des Landkreises zu finden.

Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung im Landkreis Lörrach - Anhang 1
Landratsamt Lörrach