Verfahren Windkraftanlagen Neuengamme

Zulassung des vorzeitigen Baubeginns

Die Firma Net OHG hat bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Neuengamme am 27.06.2014 einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Baubeginns für die „Herstellung der Kranstellflächen und das Rammen der Stahlbetonpfähle“ eingereicht.


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Nach § 8a BImSchG kann die Genehmigungsbehörde einen vorzeitigen Baubeginn bereits vor Erteilung der Genehmigung vorläufig zulassen, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann, ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an dem vorzeitigen Beginn besteht und der Antragsteller sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Die Voraussetzungen gemäß § 8a BImSchG sind gegeben, daher wird dem Antrag der Fa. Klaus Soltau und Jens Heidorn NET OHG auf Zulassung vorzeitigen Beginns stattgegeben.

Diese Zulassung bezieht sich nur auf die Herstellung der Kranstellflächen und das Rammen der Stahlbetonpfähle. Die weitere Errichtung und der Betrieb der Windkraftanlagen werden nicht zugelassen. Die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns kann im Internet eingesehen werden unter der Adresse http://www.hamburg.de/anlagengenehmigung.

Verfahren Windkraftanlagen Neuengamme - Anhang 1
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