VKU-Chef Liebing mit Ersteinschätzung BNetzA Eckpunktepapier

Heute hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihr Eckpunktepapier für Überarbeitung der Entgeltregulierung vorgestellt. Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU mit einer Ersteinschätzung:


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„Mit dem Eckpunktepapier gibt die BNetzA endlich den lang ersehnten Startschuss für die Reform der Anreizregulierung, die entscheidend für den Erfolg der Energie- und Wärmewende ist. Das begrüßen wir.

Positiv ist, dass die BNetzA das Ziel einer effizienten Transformation der Netze teilt. Künftig will sie Änderungen bei Kosten für Netzbetreiber schneller berücksichtigen. Das ist richtig.

Vorschläge wie einheitliche EK-Zinssätze für Neu- und Bestandsanlagen sowie deren Gültigkeit für eine komplette Regulierungsperiode gehen in die richtige Richtung, weil sie Investitionen attraktiver machen und für Planungssicherheit sorgen.

Sinnvoll sind die Vorschläge für die Gasverteilernetze in den Kommunen. Je nach Situation vor Ort und kommunaler Wärmeplanung werden sie entweder auf Wasserstoff oder grüne Gase umgerüstet, oder zu Speichern umgewidmet oder ganz stillgelegt. Auf all das ist die bisherige Regulierung nicht ausgelegt.

Gut, dass die BNetzA nun beherzt handelt und die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzen und den Netzbetreiber erlauben will, Rückstellungen für die Kosten absehbarer Stilllegungen bilden zu dürfen. Für diese Forderungen hatte sich der VKU seit langem stark gemacht.

Äußerst kritisch bewerten wir, dass mit den Eckpunkten auch wesentliche Elemente der Anreizregulierung, die bislang sinnvoll waren, in Frage gestellt werden. So kritisieren wir den Vorschlag, das Konzept der Nettosubstanzerhaltung und die kalkulatorische Gewerbesteuer abzuschaffen.

Der VKU wird sich an umfassender Konsultation beteiligen, beginnend mit einer Stellungnahme zum Eckpunktepapier bis Mitte Februar 2024.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel