VKU zu Energiesicherungsgesetz und Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz

In dieser Woche wird der Bundestag abschließend über verschiedene energiepolitische Gesetzentwürfe zur Vorbereitung auf eine Gasmangellage beraten, darunter Änderungen am Energiesicherungsgesetz (EnSiG) sowie das sagenannte Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz.

Offenbar gibt es im Rahmen der parlamentarischen Beratungen politische Einigungen, die zu erheblichen Verbesserung der Gesetzentwürfe der Bundesregierung führen. Dazu sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:


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„Noch nie war die Lage der Energieversorgung in der Bundesrepublik so angespannt wie jetzt. Die Stadtwerke sind ernsthaft besorgt über die Zuverlässigkeit und Bezahlbarkeit der Gasversorgung und über die Auswirkungen einer möglichen Gasmangellage auch auf die Strom- und Wärmeversorgung. Deswegen ist es gut, dass der Gesetzgeber jetzt in dieser Woche wichtige Beschlüsse fassen will, mit denen wir uns auf einen möglichen Gaslieferstopp durch Russland vorbereiten. In dieser Woche werden Pflöcke eingeschlagen, die maßgeblich bestimmten, wie wir über die nächsten zwei Winter kommen.“ 

Zum Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz:

„Die Parlamentarier beabsichtigen offenbar am Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wichtige Verbesserungen. Es wäre sehr wichtig gut, dass Gas-KWK-Anlagen, die Wärme nicht dauerhaft auf andere Weise erzeugen können, vom Verbot der Erdgasverstromung ausgenommen werden sollen. Richtig ist auch, dass die Abgeordneten die Pönalisierung der Erdgasverstromung als Kostentreiber ohne Lenkungswirkung aus dem Gesetz streichen wollen. Klar ist aber auch: Der nun drohende staatliche Eingriff in den Kraftwerksbetrieb muss entschädigt werden. Unterm Strich würde der Bundestag durch seine Verbesserungen die potenziellen Gefahren für die Versorgungsunternehmen deutlich reduzieren. Nun kommt es darauf an, dass sich die richtigen Ansätze der Parlamentarier auch in einer praxisgerechten und rechtssicheren Verordnung widerspiegeln.“

 Zum Energiesicherungsgesetz und zur AVBFernwärme

„Der VKU hat in der Vergangenheit mehrfach betont, wie wichtig ein Absicherung der Gasunternehmen auf der Importstufe ist. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung Unternehmen wie Uniper jetzt abstützen will und gleichzeitig Änderungen am Energiesicherungsgesetz vorgenommen werden sollen. Wir begrüßen vor allem die geplante saldierte Preisanpassung (Umlagelösung). Sollte eine finanzielle Beteiligung der Gasverbraucher notwendig werden, besteht der Vorteil einer Umlage für alle Gaskunden darin, dass trotzdem über finanzielle Beteiligung dämpfend eingewirkt, die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger abgefedert und zeitlich verteilt werden können. Diese Lösung ist aus VKU-Sicht weitaus besser als die reine Preisweitergabe nach §24 EnSiG, die zu einer sehr hohen, kurzfristigen und ungleichen Belastung der Gaskunden führen würde. Wichtig ist aber auch: Wir müssen uns auf weitere Verwerfungen im Gasmarkt vorbereiten. Daher brauchen wir außerdem schnell ein Insolvenzmoratorium und die notwendigen Verabredungen über einen Schutzschirm auch für Stadtwerke.

Der VKU hatte zudem immer wieder darauf hingewiesen, dass die im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) geregelte Preisweitergabe auch auf die Fernwärme ausgedehnt werden muss. Daher ist es grundsätzlich richtig, dass auch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärme) jetzt dahingehend angepasst werden soll. Allerdings zeigt sich, dass die vorliegenden Änderungen den Anforderungen einer effektiven Weitergabe erhöhter Gaspreise bei weitem nicht gerecht werden. Neben dem zeitlichen Vorziehen muss die Preisanpassung unabhängig von vertraglichen Regelungen ermöglicht werden. Einfacher und klarer wäre es daher eigentlich, die Preisweitergabe für Fernwärme – und im Übrigen auch für Gasverstromung – direkt im EnSiG zu regeln. Vor allem mit Blick auf die geplante erneute Änderung des EnSiG, mit der nun ein finanzieller Ausgleich über eine Umlage ermöglicht werden soll , wäre es viel zielführender, die somit nötige Anschlussregelung für Fernwärme und Strom direkt im EnSiG zu verankern.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.