VKU zu Gesetzentwurf: Finanzierungspläne für Wasserstoff-Kernnetz auf Verteilnetze ausweiten

Für den raschen Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt. In seiner Stellungnahme schlägt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vor, die darin enthaltenen Finanzierungspläne auf die Verteilernetze auszuweiten.


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Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer:

„Wir begrüßen das im Entwurf vorgesehene Finanzierungsmodell, da es Chancen und Risiken angemessen auf Netzbetreiber und Staat verteilen und damit einen raschen Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes ermöglichen kann. Der Entwurf greift allerdings zu kurz, weil er nur die Betreiber des Kernnetzes berücksichtigt. Der Finanzierungsvorschlag sollte deshalb ausdrücklich auch auf die Verteilernetzbetreiber ausgeweitet werden.

Der Entwurf bietet keine ausreichende Absicherung für Investitionen auf der Ebene des Gasverteilnetzes. Das gefährdet den Um- und Ausbau der Gasnetze. Wir schlagen deshalb eine gemeinsame Regulierung vor, die für das Wasserstoff-Kernnetz und das Verteilernetz gilt. Zudem sollten Gas- und Wasserstoffnetze einer gemeinsamen Regulierung unterliegen.

Es bleiben auch noch Fragen zur genauen Umsetzung des sogenannten Amortisationskontos offen. Hier ist die Bundesnetzagentur gefragt.

Unabhängig vom vorliegenden Gesetzentwurf kritisieren wir erneut die Frist zur Stellungnahme scharf: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den vorliegenden Entwurf am Freitagmittag mit Bitte um Stellungnahme bis Montag 17 Uhr gesendet. Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Wir bringen gern unser Wissen und unsere Erfahrung in den Gesetzgebungsprozess ein. Ein solcher Zeitdruck ist unangemessen und der Sache abträglich.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.