VKU zu heutigen Bundestagsbeschlüssen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien

Heute hat der Bundestag umfangreiche Gesetzesänderungen beschlossen, um den dringend benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien anzukurbeln.

Im Vergleich zu den Regierungsentwürfen enthalten die Parlamentsbeschlüsse wichtige Verbesserungen. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: 


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„Die heute beschlossenen Gesetze sind ein erster wichtiger Meilenstein für eine klimaneutralere und unabhängigere Energieversorgung. So zum Beispiel ist es gut, dass Solarenergie auf Dächern im EEG künftig auch dann besser vergütet werden soll, wenn ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird. Entscheidend ist aber: Wir können uns auch im Solarbereich nach diesen Verbesserungen nicht zurücklehnen. Wir brauchen dringend weitere Impulse für Mieterstrom und Quartiersversorgung, die nun schnell folgen müssen. Beim Wind-an-Land-Gesetz und der Reform des Bundesnaturschutzgesetzes hat der Bundestag vor allem für das Repowering von Windparks weitergehende Vereinfachungen auf den Weg gebracht, die wir begrüßen. 

Bedauerlich ist allerdings, dass die KWKG-Reform weit hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibt. Sie sorgt leider vor allem für praxisferne Anforderungen an neue KWK-Anlagen. Dabei sollte sie vielmehr den Weg für den Einsatz von Wasserstoff und Biomethan in KWK-Anlagen ebenen. Wir brauchen dringend Anreize für den Bau neuer KWK-Anlagen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien flankieren, entscheidend zur Versorgungsicherheit beitragen und die Dekarbonisierung der Wärmenetze vorantreiben.“ 

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.