VKU zu Senkungen bei Erdgasumlagen

Im Zusammenhang mit dem Wegfall von zwei Gasumlagen warnt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vor überzogenen Erwartungen bei den Endpreisen für Verbraucher:innen 

Zuvor hatte Bundesverbraucherministerin Steffi Lemke am gestrigen Mittwoch Gaslieferanten aufgefordert, die Entlastung durch den Wegfall der Gasumlagen direkt an die Kunden weiterzugeben.


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VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Wir warnen vor unrealistischen Erwartungen. Der Wegfall der beiden Gasumlagen hat auf den Endpreis nur sehr kleine Auswirkungen. Wir sprechen von rund 0,61 Cent pro Kilowattstunde. Für Neukundenpreise wäre das eine Senkung im mittleren einstelligen Prozentbereich pro Kilowattstunde.

Gerade aus der Bundesregierung heraus sind Ratschläge zur Preisgestaltung höchst unangemessen, nachdem sie selbst gerade beschlossen hat, die Umsatzsteuer zum Jahresende auf Gas und Wärmebezug von 7 auf 19 Prozent anzuheben und damit die krisenbedingte Entlastung vorzeitig zu beenden. Diese Steuererhöhung macht mehr als die jetzt mögliche Senkung aus. Deshalb sollte die Umsatzsteuersenkung beibehalten werden.

Grundsätzlich gilt: Die Erhebung und Weitergabe der vom Marktgebietsverantwortlichen THE festgesetzten Umlagen in der Erdgaslieferkette von den Bilanzkreisverantwortlichen an die Erdgaslieferanten bis zum Letztverbraucher erfolgt auf vertraglich vereinbarter Grundlage.

Ob die Erdgaslieferanten die Umlagen ihren Kunden als Preisbestandteile weitergeben, ist eine Unternehmensentscheidung. Wenn die Umlagen vertraglicher Preisbestandteil sind, wird die Umlagensenkung bei der Gaspreiskalkulation berücksichtigt.

Mit Blick auf mögliche Preisentwicklungen gilt: Der Preis für Erdgas hängt von zahlreichen Faktoren ab. Diese können bei der Preisbildung im Zusammenspiel nach oben oder nach unten verstärkend oder dämpfend wirken, sich gegebenenfalls auch gegenseitig aufheben.

Eine wichtige Rolle spielt der Beschaffungspreis. Außerdem wirken sich Bilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage), Gasspeicherumlage, Konzessionsabgabe, Energiesteuer, Konvertierungsumlage und CO2-Preis auf den Endpreis aus.

Stadtwerke kaufen Energie stetig auf Termin für die Zukunft ein, das heißt in vielen kleinen Teilmengen zu verschiedenen Zeitpunkten. Diese bewährte Beschaffungsstrategie schützt die Energiekunden vor großen Preissprüngen.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel