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Das heißt, nicht nur die Produktion von Strom, sondern bereits das Vorhalten von Kraftwerkskapazitäten muss honoriert werden. Anderenfalls besteht kein Anreiz, Kraftwerke zu errichten, die in Zeiten, in denen Sonne und Wind nicht ausreichend Energie liefern, kurzfristig einspringen können.
Um ein volkswirtschaftlich möglichst effizientes Energieversorgungsystem organisieren zu können, braucht es ein kluges Zusammenspiel zwischen der Angebotsseite mit steuerbarer Leistung sowie der Nachfrageseite mit Speichern und flexiblen Stromverbräuchen. Die dafür gesetzlichen Rahmenvorgaben muss der Staat setzen. Aktuell gibt es viele unterschiedliche Ansichten, wie diese Rahmenbedingungen im Idealfall auszusehen haben. Die Kurzfristigkeit des Konsultationsprozesses während der Sommerpause wird der Komplexität der Debatte nicht gerecht. Auch weil eine zeitnahe rechtliche Umsetzung nicht zu erwarten ist. Vor diesem Hintergrund bedarf es weiterer Diskussionen in der Branche und mit der Politik.
Zunächst kommt es auf eine schnelle Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und einen zeitnahen Start von Kraftwerksausschreibungen an. Diese Maßnahmen sind extrem dringlich, unabhängig von der schlussendlichen Ausgestaltung eines umfangreichen Kapazitätsmarkts neben dem Energy-Only-Markt.“