„Wärmeplanungsgesetz“ im Bundeskabinett VKU: Richtige Richtung, aber noch Verbesserungsbedarf

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (kurz: Wärmeplanungsgesetz, WPG) beschlossen

Ziel ist eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland, mit der die Wärmeversorgung bis 2045 auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden soll.


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Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

„Der nun vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist grundsätzlich richtig und wichtig. Die Bundesregierung hat einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt, der aus VKU-Sicht zwar Änderungen aufgenommen hat, aber nach wie vor an mehreren Stellen angepasst werden muss, damit die Wärmewende vor Ort möglichst erfolgreich umgesetzt werden kann.

Den kommunalen Fernwärmenetzen kommen bei der Wärmewende eine überragende Bedeutung zu. Die ursprüngliche Idee, war daher richtig, den Ausbau der Fernwärme zu beschleunigen und sie als im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehend bei Genehmigungen einzustufen. Es war zwar halbherzig, weil es mit naturschutzrechtlichen Ausnahmen verbunden war. Mit Unverständnis stellen wir fest, dass die Bundesregierung nun aber gänzlich zurückgerudert ist und die entsprechende Regelung komplett gestrichen hat. Damit wird eine einfache und effiziente Möglichkeit der Planungsbeschleunigung verschenkt.

Die nach wie vor in der Kabinettsfassung vorgesehenen pauschalen und starren Zwischenziele bei den Erzeugungsanteilen aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus (30 Prozent ab 2030 und 80 Prozent ab 2040) bei der Fernwärmeversorgung bewerten wir kritisch.

Die kommunalen Wärmenetzbetreiber planen den Aus- und Umbau der Wärmenetze auf Basis der Transformationspläne der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), die auf eine vollständige Dekarbonisierung in 2045 abzielen. Feste Zwischenziele sind dabei nicht vorgesehen, womit auf unterschiedliche Gegebenheiten vor Ort flexibel eingegangen werden kann. Die angelegten Übergangsvorschriften heilen diesen Umstand weiterhin nicht. Hier bauen wir auf den weiteren parlamentarischen Prozess.

Zu begrüßen ist, dass die Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung bei der Dekarbonisierung der Wärmenetze anrechenbar ist. Positiv ist zudem, dass sogenannter blauer, türkiser oder oranger Wasserstoff unter bestimmten Bedingungen grünem Wasserstoff gleichgestellt werden soll. Um die Wärmewende effizient zu erreichen, müssen alle klimaneutralen Gase nutzbar gemacht werden. Beides hatte der VKU seit langem gefordert.

Zur Finanzierung: Der Ansatz der Kabinettsvorlage greift zu kurz. Die veranschlagten rund 500 Millionen Euro bis 2028 als Kostenerstattung für die Planerstellung durch die Kommunen sind viel zu niedrig. Praktiker rechnen mit dem Vierfachen. Auch die Kosten der Umsetzung werden unterschätzt. Neben den Plänen kommt es aber vor allem auf deren Umsetzung an: Statt der veranschlagten rund 400 Millionen Euro pro Jahr gehen wir von einem deutlich höheren Investitionsbedarf für die Transformation aus. Wir benötigen eine Bundesförderung von mindestens 3 Milliarden Euro pro Jahr bis 2035.

Deswegen muss erstens das finale Wärmeplanungsgesetz konkrete Angaben zur Erstattung der Kosten für die Erstellung und Fortschreibung der Pläne enthalten. Und zweitens muss die finanzielle Förderung für den Aus- und Umbau der Fernwärme schnellstmöglich über die BEW verstetigt und mit ausreichenden Finanzmitteln unterlegt werden. Kostenklarheit schafft Planungssicherheit und beschleunigt die Transformation.

Wir werden die ehrgeizigen Ziele der Wärmewende nur erreichen, wenn schnellstmöglich geklärt wird, wie sämtliche Kosten, sowohl für die Erstellung der Pläne als auch deren Umsetzung, finanziert werden sollen.

Wir sehen die verkürzten Fristen für die Erstellung der Wärmepläne um jeweils 6 Monate kritisch und werben um Anpassung wie ursprünglich geplant: also bis 31. Dezember 2026 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner, beziehungsweise 31. Dezember 2028 für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner. Die vorgesehenen Fristen erhöhen unnötig den Zeitdruck. Sorgfältige Planung erleichtert und beschleunigt die Projekte selbst.

Fazit: Der Kabinettsentwurf ist schon ein wichtiger Schritt, aber er bleibt in mehreren Punkten hinter den Möglichkeiten. Der VKU wird sich während des parlamentarischen Verfahrens noch für Verbesserungen einsetzen, damit die Stadtwerke ihr Potential für die Wärmewende vor Ort optimal einbringen können.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel