Windenergieausbau: Bund muss rechtssichere Übergangslösung schaffen

NRW-Landrätekonferenz in Berlin

Die NRW-Landräte fordern vom Bund eine rechtssichere Übergangslösung für die Steuerung des Windenergieausbaus. Ansonsten drohe ein ungeregelter Wildwuchs mit viel Konfliktpotenzial vor Ort.


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„Die NRW-Kreise unterstützen den Windenergieausbau. Dieser muss aber geordnet geschehen und die Interessen aller vor Ort berücksichtigen. Der neue Landesentwicklungsplan (LEP) und die neuen Regionalpläne in NRW sind dafür die richtigen Instrumente. Bis diese greifen, muss der Bund die Übergangszeit rechtssicher gestalten“, forderte der Präsident des Landkreistags NRW, Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf), in Gesprächen mit den Fraktionsspitzen im Deutschen Bundestag. Im Rahmen ihrer Landrätekonferenz am 27. und 28. Juni 2024 in Berlin tauschten sich die NRW-Landräte u.a. mit den Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen aus.

Um die Bundesvorgaben des Windenergie-an-Land-Gesetzes in NRW planerisch sinnvoll zu steuern, wurde bereits der Landesentwicklungsplan angepasst. Aktuell werden die Vorgaben des Landesentwicklungsplans auf Regionalebene umgesetzt und die vorgesehenen Flächen anhand der Konzentrationszonenplanung für die Nutzung von Windenergie in den jeweiligen Regionalplänen ausgewiesen. Dieser Prozess soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Bis die Regionalpläne greifen und die Konzentrationszonenplanung vorliegt, gilt Bundesrecht: Damit sind in der Übergangszeit alle Windenergieanlagen privilegiert und müssen genehmigt werden. Eine rechtssichere Übergangslösung kann nur der Bund schaffen.

Den Genehmigungsbehörden der Kommunen seien die Hände gebunden, warnte Gericke: „Wenn der Bund die Übergangszeit nicht schnell rechtssicher regelt, müssen wir Anlagen an Orten genehmigen, an denen sie planerisch niemand haben will.“ Würden die Ämter vor Ort stattdessen warten, bis die neuen Regionalpläne greifen, würden den Kommunen massive Entschädigungszahlungen drohen. „Dann müssten – auf Kosten der Steuerzahler – Unternehmen für nicht gebaute Anlagen, die von Anfang an keiner haben wollte, entschädigt werden.“ Eine rechtliche Zwickmühle mit massivem Konfliktpotenzial: „Wenn wir den Windenergieausbau weiter vorantreiben wollen, müssen wir auch die vom Ausbau betroffenen Menschen vor Ort mitnehmen und ihre Interessen wahren.“

Umso ärgerlicher sei es, dass die Kreise dieses Problem schon vor über einem Jahr dem Bundeswirtschaftsministerium angezeigt hatten. „Das Problem ist schon lange bekannt, jetzt muss der Bund endlich handeln“, forderte Gericke. Eine mögliche Lösung könne schon eine einfache Stichtagsregelung sein.

Windenergieausbau: Bund muss rechtssichere Übergangslösung schaffen - Anhang 1
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