Zielkonflikte zwischen Windkraftausbau und Artenschutz

Klimaschutz und Energie/Antwort

Das Wind-an-Land-Gesetz legt erstmals ein Flächenziel für den Ausbau der Windenergie an Land fest.


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Das Gesetz verpflichtet die Länder bis spätestens Ende 2032 insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. So soll sichergestellt werden, dass mittel- bis langfristig ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 160 Gigawatt zu ermöglichen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/3222) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3049) zu möglichen Zielkonflikten zwischen dem Windkraftausbau und dem Artenschutz.

Zur Frage nach mikroklimatischen Effekten durch Windkraftanlagen verweist die Regierung auf Ausführungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, wonach durch Windenergieanlagen allenfalls sehr kleinräumige Veränderungen der lokalen Luftdurchmischung zu erwarten seien, die keinerlei Handlungsbedarf anzeigten. „Die wesentliche Ursache für den anthropogenen Klimawandel mit Auswirkungen auf, unter anderem, Land- und Forstwirtschaft liegt vor allem in der Energieerzeugung aus fossilen Rohstoffen. Diese werden im Zuge der Energiewende durch den Einsatz erneuerbarer Energien ersetzt“, heißt es in der Antwort.

Windenergieanlagen im Wald und am Waldrand hingegen stellen nach Auskunft der Regierung einen Eingriff mit verschiedenen Auswirkungen auf Natur und Landschaft dar. Die potenziellen Auswirkungen seien vielfältig und ihr Ausmaß hänge vom konkreten Standort ab, sie reichten von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes bis hin zu bau- und betriebsbedingten Folgen für Tiere und Pflanzen etwa durch Lärmemissionen und den Flächenbedarf für Transportwege oder durch Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit den Anlagen. Dazu heißt es in der Antwort, diese Auswirkungen würden im Zuge des Genehmigungsprozesses im Rahmen der aktuellen Vorgaben so weit wie möglich erfasst, bewertet, gemindert beziehungsweise ausgeglichen„.

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