35.800 Erstattungsanträge wegen fehlerhafter Lkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 28. Oktober 2020 zur Lkw-Maut bisher rund 35.800 Erstattungsanträge von Transport- und Logistikunternehmen eingegangen.


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Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30872) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30261) mit. Diese Erstattungsanträge müssten sukzessiv elektronisch erfasst werden, heißt es. Daher könne aktuell die Höhe der Erstattungsbeträge nicht angegeben werden.

Wie die Liberalen in ihrer Anfrage schreiben, sei die Berechnung der Lkw-Mautgebühren in Deutschland vom EuGH für rechtswidrig befunden worden. Maßgeblich dafür sei die Miteinberechnung der Kosten für die Verkehrspolizei gewesen. Transport- und Logistikunternehmen hätten daraufhin gegenüber dem BAG Ansprüche auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Mautgebühren geltend gemacht.

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