500 Radfahrer-Symbole werden im Mindener Stadtgebiet markiert

500 Radfahrer-Symbole werden im Mindener Stadtgebiet markiert
500 Radfahrer-Symbole werden im Mindener Stadtgebiet markiert

Piktogramme sollen verdeutlichen, dass der Radverkehr legal auf der Fahrbahn fährt – Arbeiten haben am 14. August begonnen

Puzzeln auf der Straße: Zwei Straßenbauarbeiter einer Fachfirma legen ein aus vier Teilen bestehendes Piktogramm zusammen. Es folgt die Prüfung, ob auch alles gerade liegt. Dann kommt der Gasbrenner zum Einsatz, mit dem die weiße Thermoplastik auf der Fahrbahn fest fixiert wird. Zum Schluss folgt der Griff in einen Eimer, der mit ganz winzigen Glasperlen gefüllt ist. Diese werden verstreut und bleiben an der noch heißen Thermoplastik haften.


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„Die Perlen reflektieren das Licht und sorgen nachts für eine bessere Sichtbarkeit der Piktogramme“, erklärt ein Fachmann der Städtischen Betriebe Minden (SBM) am Rand der Stiftstraße, wo die Arbeiten am 14. August mittags begonnen haben. Im Mindener Stadtgebiet werden in diesem und im nächsten Monat sogenannte Piktogrammketten auf 16 Straßen beziehungsweise Straßenabschnitten markiert. Dabei handelt es sich um Fahrradsymbole, die  1 mal 1,3 Meter groß sind. Sie werden in Abständen von 50 Metern im Auftrag der SBM auf der Fahrbahn aufgebracht.

Begonnen wurde mit den Arbeiten auf der Stiftstraße – im Abschnitt zwischen der Ringstraße und der Kampstraße. Weiter geht es in den nächsten Tagen auf dem Königswall, auf der Rodenbecker Straße und dem Schwichowwall. Für die Maßnahme hat die Stadt Minden im Mai 2023 einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt, der im Oktober letzten Jahres bewilligt wurde. Insgesamt werden im Stadtgebiet rd. 500 Piktogramme markiert. Die berechneten Kosten in Höhe von rund 42.000 Euro werden zu 80 Prozent vom Land aus dem „Förderprogramm Nahmobilität“ gefördert. Den übrigen Teil trägt die Stadt.

„Die Piktogramme sollen verdeutlichen, dass der Radverkehr in diesen Straßen oder Straßenabschnitten legal auf der Fahrbahn fährt“, erläutert der Leiter des Bereiches Verkehr, Gunnar Kelb. Noch immer gebe es bei den motorisierten Verkehrsteilnehmern Akzeptanz-Probleme, dass Radfahrer*innen – trotz vorhandenem Radweg oder kombiniertem Fuß-Radweg auf der Straße fahren dürfen. Das ist vor allem dort der Fall, wo die Benutzungspflicht der Radwege und Rad-Fußwege aufgehoben ist, so Kelb weiter.

Aber auch auf Straßen, wo es keine Radwege gibt, werden Radfahrer*innen manchmal wenig respektiert und vorgeschriebene Überholabstände nicht eingehalten, wissen die Fachleute. Die großen, weißen Piktogramme sollen künftig verdeutliche

n: Diese Straße teilen sich der Kfz-Verkehr und der Radverkehr. Jede und jeder hat hier auf den anderen Rücksicht zu nehmen. „Wer innerorts nicht mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu Radfahrern einhält, riskiert ein Bußgeld von mindestens 30 Euro“, macht Bereichsleiter Gunnar Kelb deutlich. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar geschädigt werden, sei das Bußgeld noch höher. Außerorts beträgt dieser unbedingt einzuhaltende Mindestabstand sogar zwei Meter.

Die Markierung von Piktogrammketten ist erst durch einen jüngeren Erlass des Landes-Verkehrsministeriums zulässig beziehungsweise genau geregelt, so Kelb. Zuvor gab es als Alternative zu baulichen Radwegen nur die Möglichkeiten, Radfahrstreifen (am Fahrbahnrand mit durchgezogener Linie abmarkiert) oder Schutzstreifen (abmarkiert mit gestrichelter Linie) anzulegen. Wenn die betroffenen Straßen(-abschnitte) nicht breit genug sind, um Radfahrstreifen oder Schutzstreifen anzulegen, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen die Fahrbahn teilen. Hier können nun auch Piktogramme aufgebracht werden.

Die neuen Markierungen dienen dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radverkehr auf der Fahrbahn wird von Kfz-Fahrenden besser gesehen, während es bei klassischen Radwegen häufig Sichtbeschränkungen gibt durch parkende Fahrzeuge, Bewuchs, Schilder und vielem mehr. Auch beim Ausfahren von Grundstücken ist die Sicht häufig eingeschränkt durch Zäune und Hecken. „Auf Radwegen kommt es außerdem häufig zu Konflikten mit dem Fußverkehr, weil dessen Flächen ebenfalls zu schmal sind oder weil ohne vorher zu schauen der Radweg betreten wird“, weiß Verkehrsplanerin Sandra Neuhaus aus dem Bereich Verkehr. Radwege böten zwar eine recht hohe „gefühlte Sicherheit“, die aber durch die Unfallstatistik nicht bestätigt werde.

Die Stadt Minden hat bereits vor Jahren auf mehreren Straßen die Benutzungspflicht der Radwege oder kombinierten Fuß-Radwege aufgehoben. Eine Änderung des Straßenverkehrsrechts (schon 1998) zielte darauf ab, dass der Radverkehr besser und vor allem sicherer auf der Fahrbahn aufgehoben ist, als auf zu schmalen Nebenanlagen, auf denen oftmals noch schlechte Sichtverhältnisse bestehen, so der Bereich Verkehr.

Aufgehoben wurde die Benutzungspflicht in Minden zum Beispiel in der Marienstraße – auf dem Abschnitt zwischen der Innenstadt und der Ringstraße - sowie auf der Stiftstraße – Abschnitt zwischen Kampstraße und Ringstraße, aber auch in Teilen der Königstraße und der Hahler Straße – hier ist das bereits seit 1998 der Fall.

Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2023 zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit des Radverkehrs und das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrenden zu verbessern. Mit ihnen könnten aber auch Lückenschlüsse im Netz von Radverkehrsanlagen gekennzeichnet werden, so Kelb abschließend.

Stadt Minden
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