6. Änderungsverordnung tritt in Kraft, Brandenburg meldet Strecken

Dobrindt: Fast alle Länder bei Feldversuch Lang-Lkw dabei

Lang-Lkw können in Deutschland auf zusätzlichen Streckenabschnitten fahren. Mit der 6. Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-Lkw weitet das Bundesverkehrsministerium das Positivnetz weiter aus. Es erstreckt sich jetzt auf 13 Bundesländer.


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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:

Wir erweitern das Positivnetz bereits zum sechsten Mal. Inzwischen haben sich fast alle Bundesländer unserem Feldversuch angeschlossen. Erster Neuzugang in diesem Jahr ist Brandenburg. Auch Baden-Württemberg hat neue Strecken gemeldet.

Der Feldversuch Lang-Lkw wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen wissenschaftlich begleitet und läuft bis Ende 2016. Ein erster Zwischenbericht wurde im Sommer 2014 vorgestellt. Wichtige Ergebnisse sind:

  • Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 und 25 %, zwei Lang-Lkw können drei reguläre Lkw ersetzen
  • Kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur
  • Keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße
  • Keine Probleme beim Bremsverhalten
  • Keine Hinweise auf größeren Stress oder eine erhöhte psychologische Beanspruchung der Fahrer

Aktuell sind 145 Lang-Lkw von 56 Unternehmen an dem Feldversuch des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur beteiligt. Die Bundesländer prüfen kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung für den Feldversuch. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage in regelmäßigen Abständen vom BMVI aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung. Die 6. Änderungsverordnung wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit hat das Streckennetz für Lang-Lkw nun eine Länge von fast 11.600 Kilometern. Das sind fast 900 Kilometer mehr als bisher.

Weitere Informationen sowie die neue Änderungsverordnung und eine Karte mit dem Gesamtstreckennetz finden Sie ab 15 Uhr unter: www.bmvi.de/LangLkw

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur direkter Link zum Artikel