Ab 1. Mai 2021: Neue EU-Kennzeichnung für Reifen - Kraftstoffverbrauch, Geräuschentwicklung, Nasshaftung und Schneegriffigkeit

Ab dem 01. Mai 2021 wird es ein neues Effizienzlabel für Reifen geben. Da etwa 20 bis 30 Prozent des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen auf Reifen entfallen, vor allem aufgrund des Rollwiderstands, war es an der Zeit, die über 10 Jahre alte, bestehende Kennzeichnung anzupassen.

Zur Anpassung an die neuen Anforderungen wurde das EU-Label für Reifen vollständig überarbeitet.


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Wo das Label bislang nur für Pkw (C1-Klasse) und leichte Nutzfahrzeuge (C2-Klasse) galt, werden nun auch Bus- und LKW-Reifen (C3-Klasse) kennzeichnungspflichtig.

Angepasst wurden die bereits länger geltenden Piktogramme zur Effizienz des Kraftstoffverbrauchs und der Nasshaftung sowie dem Lärm-Pegel durch die Rollgeräusche. Neu eingeführt werden Symbole zur Schnee- und Eisgriffigkeit. Die Endkunden sollen so auf einen Blick sehen können, ob ein Reifen für winterliches Klima geeignet ist oder nicht. Die Effizienzklassen wurden auf A bis E reduziert und weitere reifen- und herstellerspezifische Details ergänzt. Zu beachten ist, das altes und neues Label nur begrenzt miteinander vergleichbar sind. Die Werte, welche zur Ermittlung der Effizienzklassen herangezogen werden, wurden überarbeitet und an die technisch möglichen Anforderungen angepasst.

Darüber hinaus verlinkt ein QR-Code auf die EU-Produktdatenbank "EPREL", wo weitere Informationen für Endkunden und Marktüberwachungsbehörden zu finden sind.

Händler von Reifen müssen in den Verkaufsstellen dafür Sorge tragen, dass jeder ausgestellte Reifen mit dem Effizienzlabel versehen wird. Bei Reifenstapeln mit den gleichen Modellen muss die Kennzeichnung für den Stapel deutlich sichtbar angebracht sein. Sind Reifen vor dem Kauf nicht sichtbar ausgestellt, muss der Käufer vor Vertragsschluss eine Kopie des Labels erhalten.

Für Verkäufe im Internet gilt, dass das Reifenlabel in der Nähe des Preises angezeigt werden muss oder über eine sogenannte geschachtelte Anzeige verlinkt wird. In visuellem oder technischem Werbematerial muss das Reifenlabel in Gänze abgebildet werden. Die bloße Angabe der Effizienzklassen und sonstigen Informationen in Schriftform reicht hier nicht aus.

Bei Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten können Bußgelder verhängt werden. Weitere Informationen sind zu finden unter

https://www.bundesverband-reifenhandel.de/themen/eu-reifenlabel/

https://dasreifenlabel.de/

Ab 1. Mai 2021: Neue EU-Kennzeichnung für Reifen - Kraftstoffverbrauch, Geräuschentwicklung, Nasshaftung und Schneegriffigkeit - Anhang 1
LANUV: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel