Ab in den Urlaub

Die Sommerferien stehen vor der Tür und mit ihnen steigt die Urlaubs- und Reiselust. Doch das Verteilen und Einladen der Gepäckstücke und des unverzichtbaren Hab und Guts kann einen durchaus schnell vor eine große Herausforderung stellen. Oftmals erinnert das Beladen des Fahrzeugs an das gute alte Tetris-Spiel.


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Doch was ist eigentlich erlaubt und was gilt es zu beachten? Denn neben der großen Freude auf den Urlaub steht doch immer das höchste Ziel: Sicher ankommen.

Immer wieder hört man Warnmeldungen von verlorenen Gegenständen oder Gepäck auf den deutschen Autobahnen. Im besten Fall können diese beseitigt werden, noch ehe es zu gefährlichen Situationen oder schwerwiegenden Verkehrsunfällen kommt.

Denn eines ist klar: Überladung oder das falsche Beladen eines Fahrzeugs erhöht das Unfallrisiko drastisch und beinhaltet ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial für Ihre Verkehrssicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmenden.

Gefahren nicht ordnungsgemäßer Ladung:

  • Beim Transport auf der Straße treten aufgrund von Anfahr– und Bremsvorgängen sowie beim Durchfahren von Kurven permanent Kräfte auf, die auf die Ladung und das damit verbundene Fahrverhalten des Fahrzeugs wirken
  • Bremsweg verlängert sich
  • Lenkung kann verzögert werden
  • Traktion ist beeinflusst („Fähigkeit des Fahrzeugs, Antriebskraft in Vortrieb umzusetzen“)
  • Kraftstoffverbrauch und Reifenverschleiß nehmen zu
  • Wohnmobile können sich durch ungleichmäßige Verteilung des Gepäcks auf den Achsen „aufschaukeln“ und ins Schlingern geraten Ungesicherte Gepäckstücke können bei abrupter Bremsung/ Gefahrenbremsung zu gefährlichen Geschossen werden1 .

Aufprallenergie

Insbesondere die Aufprallenergie von Gegenständen bei starken Bremsvorgängen oder sogar einer Vollbremsung ist nicht zu unterschätzen. Schon vermeintlich „harmlose“ Gegenstände können bei einer Vollbremsung oder einem leichten Auffahrunfall zu gefährlichen Geschossen werden.

Gepäckstücke, die die Reisenden z.B. im Nacken oder im Kopfbereich erwischen, können lebensbedrohliche Folgen haben.

Die Aufprallenergie wird auch als Bewegungsenergie oder kinetische Energie bezeichnet. „Bei einem Aufprall gilt die physikalische Formel für die Berechnung der Energie, die dabei entsteht:

Kraft = Masse x Beschleunigung (F = ma)

Das heißt: Je schwerer das Ausgangsgewicht eines Gegenstandes, desto höher ist ein Aufprallgewicht.“

So kann schon ein leichtes Mobiltelefon (ca. 150 g) ein Aufprallgewicht von 7,5 kg entwickeln. Dafür muss es nicht erst zu einem Verkehrsunfall kommen. Schwungvolle Kurvenfahrten, sowie Brems- und Anfahrmanöver haben eine ähnliche Wirkung. Im Auto wirken enorme Trägheits- und Fliehkräfte. 2

Gemäß § 22 StVO Absatz 1 hat jeder Fahrzeugführende die Pflicht „die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladungseinrichtungen (…) so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.“

Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die sich entwickelnde Aufprallenergie üblicher Gegenstände und Gepäckstücke, die die meisten von uns mit in den Urlaub nehmen, bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h*3:

Natürlich kann auf gewisse Gegenstände im Fahrzeuginnenraum nicht verzichtet werden. Dennoch sollte nur das Nötigste dort untergebracht werden. Spielzeug, Vorräte, Bücher etc. sollten aus diesem Grund hinter den Vordersitzen untergebracht werden (am besten hinter dem Beifahrersitz; rollende Gegenstände, wie beispielsweise Flaschen könnten ansonsten in den Fußraum des Fahrers gelangen und im schlimmsten Fall das Gas- oder Bremspedal blockieren).

Sicher Laden

Doch wie lade ich nun richtig und sicher?

  • Kraftschlüssig meint, dass die Ladung durch Gurte oder Zurrmaterial so gesichert ist, dass sie nicht verrutschen kann
  • Formschlüssig meint, dass die Ladung lückenlos gestapelt, geschichtet oder aufgebaut ist, sodass das Gepäck keinen Bewegungsspielraum mehr hat.

Neben der Beladung sollte vor Fahrtantritt auch ein gründlicher Fahrzeugcheck erfolgen:

  • Reifendruck
  • Kühlflüssigkeit, Scheibenwischwasser, Ölstand
  • Freie Sicht (Scheiben/ Spiegel)
  • ✓ Lichttechnische Einrichtungen einwandfrei funktionsfähig (die Scheinwerfer müssen, nachdem das Fahrzeug voll beladen ist, u.U. erneut angepasst und eingestellt werden)
  • ✓ Informieren Sie sich über geltende Regelungen im EU-Ausland. So muss beispielsweise in Italien jede über das Fahrzeugheck hinausragende Ladung durch eine Warntafel gekennzeichnet sein; das gilt auch für Fahrradträger (die Warntafel muss min. 50x50 cm groß, aus Metall und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen))
  • ✓ Informieren Sie sich weiterhin bitte über unbedingt anzubringende Vignetten oder Mautstellen auf den Urlaubsstrecken. Drastische Bußgelder für eine nicht erbrachte Maut können schnell die Urlaubsfreude schmälern.

Tipp: Oftmals kann eine digitale Vignette bereits im Vorfeld erworben werden.

Für Reisen z.B. nach Italien, Spanien und Frankreich gibt es Streckenabschnitte, für die Reisende sich bereits im Vorfeld registrieren können.

Camper

Der Camper (Wohnmobil/ Wohnwagen) ist eines der liebsten Reisegefährten von Urlauberinnen und Urlaubern auf der ganzen Welt. Doch gerade bei den augenscheinlich sehr praktischen und komfortablen Wegbegleitern gibt es bei der Beladung einiges zu beachten.

Zunächst sollten sich Reisende immer folgende Fragen stellen:

  • Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht meines Campers?
  • (Dies ist dem Fahrzeugschein zu entnehmen.)
  • Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden!
  • Wie hoch ist das Leergewicht meines Campers?
  • Wie viel kg darf ich demnach noch zuladen?
  • Wie hoch ist die Achslast (Vorder- und Hinterachse)?

Generell gilt bei der Beladung eines Campers folgende Faustformel:

Zulässiges Gesamtgewicht– Leergewicht = Zuladung

In das Leergewicht des Campers ist allerdings die Mindestausstattung eingeschlossen, die Fahrerinnen und Fahrer benötigen, um sich auf den Weg zu machen.

Dies ist in der Norm DIN EN 1646-2 festgelegt und beinhaltet:

  • Einen zu 90 % gefüllten Tank
  • Einen vollen Frischwassertank
  • Einen Mindestvorrat an Gas
  • Eine Kabeltrommel
  • Ein Anschlusskabel für Strom
  • Einen Fahrer (eine Fahrerin) mit dem Durchschnittsgewicht von 75 kg

Alles Weitere, das Sie mit in den Urlaub nehmen wollen, gilt als Zuladung und fällt somit in das Gesamtgewicht. Achtung: auch Beifahrende und Haustiere!

Auch Camper-Sonderausstattung, wie beispielsweise eine Markise, ein Fahrradträger oder eine Klimaanlage, zählen als Zuladung.

Elementar wichtig bei der Beladung des Campers ist, dass das mitgeführte Gepäck, Möbel und andere Gegenstände gleichmäßig auf den Achsen verteilt werden. Bei einer ungleichen Verteilung des Gepäcks, beispielsweise auf die Hinterachsen, kann es geschehen, dass die Vorderachse keine stabile Verbindung zur Straße bekommt. Es besteht die Gefahr, dass der Camper sich während der Fahrt „aufschaukelt“. Dies kann zu einer Hebelwirkung ähnlich wie bei einer Wippe führen; der Camper kann so viel leichter ins Schlingern geraten oder im schlimmsten Fall sogar umkippen.

Manche Camper verfügen über eine sogenannte Heckgarage, welche dazu verleitet, insbesondere schweres Gepäck dort zu verstauen. Dies sollten Sie jedoch unbedingt vermeiden, um die Gewichtsverteilung nicht negativ zu beeinflussen.

  • ✓ Sämtliches Gepäck gleichmäßig im Camper verstauen.
  • ✓ Sichern Sie Schränke und Schubladen.
  • ✓ Leeren Sie freie Abstellflächen, damit mögliche Gegenstände während der Fahrt nicht ins Rutschen geraten.
  • ✓ Bewusst sparsam packen, nur das, was unbedingt notwendig ist (Vorräte lieber am Zielort einkaufen/ auffüllen).
  • ✓ Achten Sie bei mitgeführten Möbeln, wie beispielsweise Campingstühlen, auf leichtes Material.
  • ✓ Statt Markise könnte ein leichtes Sonnensegel oder eine Sackmarkise Abhilfe4 schaffen.
  • ✓ Wiegen Sie Ihren Camper vor Fahrtantritt. Viele Autohersteller und Autoclubs bieten Wiegemöglichkeiten, insbesondere vor den Ferienzeiten, an.
Ab in den Urlaub - Anhang 1
Polizeipräsidium Münster