Änderung am Stromsteuergesetz verlangt

Finanzen/Unterrichtung

Der Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493).


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 In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11927) vorgelegten Stellungnahme wird unter anderem gefordert, die bisherige steuerliche Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas in der bisherigen Höhe über das Jahr 2018 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 fortzuführen. Außerdem werden steuerliche Vergünstigungen für den Betrieb von Bussen mit Elektroantrieb verlangt.

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Änderungswünsche der Länder zurück. Für die Fortführung der steuerlichen Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas fehle es an der erforderlichen Gegenfinanzierung. Eine Absenkung der Stromsteuer auf den Mindeststeuersatz bei Elektrobussen hätte praktisch keine nennenswerten Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Elektrobussen.

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