Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Verkehr — Gesetzentwurf — hib 369/2023

Rund 240 Schienenverkehrs- und Omnibusunternehmen sollen von statistischen Auskunftspflichten entlastet werden, die nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erfüllt werden können oder die entbehrlich sind. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6822) zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vor.


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Nach Angaben der Bundesregierung ist die Erhebung des Statistischen Bundesamts über Schienenverkehrsunfälle nicht mehr in dem Maße erforderlich wie bislang, da für die nach der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) betriebenen Strecken die Angaben mittlerweile über das Eisenbahn-Bundesamt und die European Railway Agency bereitgestellt und an Eurostat übermittelt würden. Zukünftig würden deshalb ausschließlich Angaben für Straßen-, Schmalspur- und Anschlussbahnen benötigt, da diese nicht unter die EBO fielen. Der Kreis der zu befragenden Unternehmen reduziere sich durch die Gesetzesänderung von etwa 430 auf 190.

Durch die Gesetzesnovelle sollen zudem Qualitätsverbesserungen in der Gefahrgut- sowie der Güterkraftverkehrsstatistik erreicht werden. So sei die Nachfrage nach differenzierteren Informationen über die Art beförderter Gefahrgüter gestiegen, heißt es in der Vorlage. In der Güterkraftverkehrsstatistik würden zudem zur Erhöhung der Stichprobenqualität genauere Angaben zum Nichteinsatz von Fahrzeugen benötigt.

Im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz soll durch das Gesetz die bislang fehlende Möglichkeit, aufgrund von Rechtsakten der Europäischen Union zur Bewältigung krisenhafter Situationen Anpassungen im nationalen Recht vornehmen zu können, durch Schaffung einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage geschlossen werden.

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