Anträge für den Zuschuss von Rußpartikelfiltern

Jetzt geht’s los! Anträge für Zuschuss zu Rußpartikelfiltern ab 1. Februar 2015 online beim BAFA stellen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Jahr 2015 erneut die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Der Förderbetrag liegt bei 260 Euro. Wer für den Einbau eines Partikelfilters den staatlichen Zuschuss erhalten möchte, kann ab Sonntag, den 1. Februar 2015, online beim BAFA einen Antrag stellen. Dabei gilt die Maxime: Erst nachrüsten, dann den Antrag stellen.


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Wichtig: Der Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2015 eingebaut werden.

Förderfähig ist die Nachrüstung in PKW, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist.

Und so einfach erhalten Sie den Zuschuss:

  1. Dieselfahrzeug mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten.
  2. Nachrüstung durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigen lassen.
  3. Technische Verbesserung und insbesondere das Datum der Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
  4. Über das Online-Formular die Antragsdaten eingeben und an das BAFA übermitteln, anschließend das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das·​BAFA senden.
  5. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 260 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

Das Online-Antragsformular sowie eine Übersicht über die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel finden Sie ab dem 1. Februar 2015 auf der Internetseite des·​BAFA unter (www.bafa.de -> Weitere Aufgaben -> Partikelminderungssysteme)

Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Förderprogramm.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle direkter Link zum Artikel