Antragsstart des Förderprogramms für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS) für die Förderperiode 2020

Anträge im Förderprogramm „AAS“ können am 04.05.2020 gestellt werden.

Die Antragsunterlagen stehen voraussichtlich ab der 16. KW 2020 auf der Portalseite für die elektronische Antragstellung https://antrag-gbbmvi.bund.de unter der Rubrik „Formulare und Anleitungen“ zur Verfügung, damit das Herunterladen und Ausfüllen der Antragsformulare vorab möglich ist.


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Die Antragstellung selbst ist allerdings erst mit Start der Förderperiode 2020 möglich. Anträge können bis zum 15. Oktober eines Jahres gestellt werden. Das Förderprogramm ist bis zum Ende des Jahres 2024 befristet.

Bitte berücksichtigen Sie vor Antragstellung, dass ab der Förderperiode 2020 Unternehmen, die nach der „Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ zuwendungsberechtigt sind, ihre Abbiegeassistenten nur noch über das Förderprogramm „De-minimis“ abrechnen können.

Alle weiteren Antragsteller können weiterhin über das Förderprogramm „AAS“ eine Förderung beantragen.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

Quelle und weitere Informationen: www.bag.bund.de 

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. direkter Link zum Artikel