Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm)
Ab heute (1. Juli 2024) sind Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Artikel 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2023, Nr. 315) tritt in Kraft und bezieht Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t in die Mautpflicht ein.
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