Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm)

Ab heute (1. Juli 2024) sind Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Artikel 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2023, Nr. 315) tritt in Kraft und bezieht Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t in die Mautpflicht ein.


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Mautpflichtige können die Maut bequem über ein Mautgerät (On-Board-Unit, OBU) entrichten, die die Maut automatisch erhebt. OBUs werden von Toll Collect, den Anbietern des European Electronic Toll Service (EETS-Anbieter) oder deren Vertriebspartnern jederzeit zur Verfügung gestellt. Mautpflichtige von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t tzGm, die sich bisher noch keine OBU beschafft haben, wird empfohlen, für neu mautpflichtig werdende Fahrzeuge eine OBU zur Mautentrichtung zu verwenden. Bis dahin muss die Maut vor Fahrtantritt manuell über die Toll-Collect-Website oder die Toll-Collect-App entrichtet werden.

Wird die Maut für mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm nicht entrichtet, wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Eine Übergangszeit, in der neu mautpflichtige Fahrzeuge nicht kontrolliert werden, ist nicht vorgesehen. Die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t tzGm wurde umfassend kommuniziert, sodass sich Mautpflichtige mit ausreichendem Vorlauf darauf einstellen konnten.

Fahrzeuge von Handwerksbetrieben sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Weitere Informationen zur Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm und zur Handwerkerausnahme finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).

Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) - Anhang 1
BALM: Bundesamt für Logistik und Mobilität direkter Link zum Artikel