Ausgeweitete Parkgebührenpflicht

© Stadt Braunschweig / Daniela Nielsen
© Stadt Braunschweig / Daniela Nielsen

Braunschweiger Verwaltung schlägt Tagesticket vor

Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich der im Februar ausgeweiteten Parkgebührenpflicht die Gebührensatzung zu ändern.  Die Höchstparkdauer von drei Stunden während der gebührenpflichtigen Zeit soll ab 1. Mai aufgehoben werden.


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Es soll ein Tagesticket für neun Euro eingeführt werden, mit dem in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen ("Parkgebührenzone Ib", siehe Karte in anhängender Beschlussvorlage) 24 Stunden geparkt werden kann. Für die übrigen Bereiche bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Der Rat entscheidet über den Vorschlag nach dem Gremienlauf in seiner Sitzung am 9. April.

Damit reagiert die Stadtverwaltung auf Kritik an der bisherigen Regelung. Mit Umsetzung der vom Rat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossenen Ausweitung der Parkgebührenpflicht wurden insbesondere in den Wallbereichen viele vorher dauerhaft belegte Parkflächen frei. Dadurch stehen insbesondere den Anliegerinnen und Anliegern sowie anliegenden Nutzungen bessere Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Bei der Verwaltung gingen in Folge vielfältige Rückmeldungen aus der Bevölkerung ein. Wesentliches Thema vieler Hinweise war insbesondere in den Bereichen des Wallringes die auf drei Stunden begrenzte Höchstparkdauer. Insbesondere für Besucher der Anlieger besteht derzeit keine Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug bei längeren Besuchen abzustellen. Im Bereich der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens liegen weniger auf Kurzzeitparkplätze angewiesene Geschäftslokale, so dass dem Kritikpunkt nachgekommen und bei der Regelung zur Parkgebührenpflicht nachgesteuert werden kann.

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