Ausweitung der Lkw-Maut

Der Bundesrat befürwortet die ab 2018 geplante Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf weist er jedoch darauf hin, dass dies einen Neustart des aktuellen Erfassungssystems in technischer, organisatorischer und vertraglicher Hinsicht bedeuten kann. Hierzu sei eine rechtzeitige technologieoffene Prüfung erforderlich - insbesondere im Hinblick auf den technischen Fortschritt seit Einführung des derzeitigen Systems.


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Zudem sprechen sich die Länder für eine Förderung der Nachrüstung von Euro-IV-Lkw mit Stickoxidminderungssystemen aus, indem die nachgerüsteten Fahrzeuge in eine für die Mautberechnung günstigere Kategorie B aufgenommen werden. Dies würde einen finanziellen Anreiz zur Nachrüstung setzen und damit einen Beitrag zur Reduzierung verkehrsbedingter Immissionen leisten.

Die Bundesregierung möchte die Mautpflicht für Lkw zum 1. Juli 2015 auf weitere ca. 1.100 Kilometer vierstreifige Bundesstraßen ausdehnen und zum 1. Oktober 2015 auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen in die Mautpflicht einbeziehen. Diese Maßnahmen sollen eine Einnahmelücke in Höhe von ca. 460 Millionen Euro schließen, die im Zeitraum 2015 bis 2017 durch eine rechtlich vorgeschriebene Senkung der Mautsätze ab Januar 2015 entsteht. Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme der Bundesregierung zu, die hierzu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.

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