Ausweitung der Parkgebührenpflicht in Braunschweig: zweiter Abschnitt ab Februar

Wie angekündigt, wird die Parkgebührenpflicht innerhalb der Okerumflut in diesem Jahr auf den Bereich nördlich von Celler Straße, Lange Straße und Fallersleber Straße ausgeweitet

Beginn ist am 1. Februar. Zuvor werden die Anwohnerinnen und Anwohner und anderen Nutzerinnen und Nutzer der dortigen Parkplätze per Flyer in ihren Briefkästen oder an ihren Fahrzeugen informiert.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

In dem genannten Bereich (Karte und weitere Informationen) ist das Parken ab 1. Februar werktags (Montag bis Samstag) von 9 bis 20 Uhr kostenpflichtig und zeitlich beschränkt. Außerhalb dieses Zeitraums sowie an Sonn- und Feiertagen kann weiterhin kostenlos geparkt werden.

Die neuen Parkscheinautomaten werden gemeinsam mit der neuen Beschilderung in Kürze aufgestellt und am 1. Februar aktiviert. Auch die Nutzung des Handy-Bezahlsystems PaybyPhone ist möglich.

Die Gebühren entsprechen denen der Parkgebührenzone 1, die schon jetzt den Großteil der Innenstadt umfasst. 30 Minuten kosten 90 Cent, 60 Minuten 1,80 Euro usw. Die exakte Parkdauer ergibt sich entsprechend der eingeworfenen Münzen und wird am Automatendisplay angezeigt. Bei elektronischer Zahlung (Handyparken) wird minutengenau abgerechnet, und Verlängerungen von unterwegs sind möglich. Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden.

Anwohnerinnen und Anwohner, die in der Parkzone gemeldet sind, können einen Bewohnerparkausweis beantragen, mit dem sie innerhalb der Parkzone auf bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne zusätzlichen Parkschein und zeitlich unbegrenzt parken können. Ein Bewohnerparkausweis kostet für sechs Monate 15,35 Euro, für ein Jahr 30,70 Euro und für zwei Jahre 61,40 Euro. Alle Infos und Online-Anträge im Serviceportal unter service.braunschweig.de/dienstleistungen.

Bereits am 1. September vergangenen Jahres war gemäß Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben das gebührenpflichtige Parken innerhalb der Okerumflut im ersten Abschnitt - südlich von Celler und Fallersleber Straße sowie auf der Ostseite der Wilhelmstraße - ausgeweitet worden.

Welche alternativen Parkmöglichkeiten gibt es?

Die Innenstadt bietet zahlreiche Parkplätze in Parkhäusern, von denen aus Geschäfte, Arbeitsplätze, Arztpraxen und Dienst­leistungen gut zu erreichen sind. Das Parkleitsystem und die Onlineinformation zeigen aktuell die Auslastung und freie Stellplätze an. Für Pendlerinnen und Pendler und Besucherinnen und Besucher von außerhalb empfiehlt sich auch das vielfältige „Park and Ride“-Angebot. Mehr dazu unter www.braunschweig.de/parken.  

Stadt Braunschweig direkter Link zum Artikel