Automatisiertes Fahren

Verkehrsminister Dulig im Bundesrat zum Automatisierten Fahren: „Gesetzliche Anpassung ermöglicht Modellversuch in Dresden!“

Sachsen ist die Wiege der Automobilindustrie. Als traditioneller Standort für die Technologieentwicklung und -produktion im Mobilitätsbereich spielen die Themen „Intelligente Verkehrssysteme“ bzw. „Automatisiertes Fahren“ seit Jahren im Freistaat eine wichtige Rolle. Erste Projekte sind bereits gestartet - auch die Sommertour von Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) widmet sich in wenigen Tagen diesem Thema.


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Mit dem Thema „Automatisiertes Fahren“ beschäftigten sich schon 2014 - auf Vorschlag Sachsens - auch die Verkehrs- und Wirtschaftsministerkonferenz. Den heute in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministers zur Änderung des sogenannten „Wiener Übereinkommens“, unterstützt Verkehrsminister Dulig ausdrücklich:

„Dieses Übereinkommen als völkerrechtlicher Vertrag, der den Straßenverkehr durch Standardisierung sicherer machen soll, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer neuen mobilen Zukunft.“ Denn die Weichen für die Zukunft müssen jetzt gestellt, die neuen - bald nutzbaren - Technologien eingearbeitet werden: „Befördert durch eine rasante wissenschaftlich-technische Entwicklung auf dem Gebiet der Mikroelektronik, der Softwaretechnologien und der Verkehrstechnologien vollzieht sich ein grundlegender struktureller Wandel des Mobilitätsverhaltens. Hochautomatisierte Fahrzeuge und Verkehrssysteme stehen im Fokus der Forschung und das weltweit. Die internationale Mobilitätsbranche steht an der Schwelle zu einem neuen Zeitalter.“

Nun muss die Politik den erforderlichen rechtlichen und infrastrukturellen Rahmen schaffen, entsprechende Forderungen erhebt auch die sächsische Automobil- und Forschungsbranche. Dabei stehen die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur weiteren Erprobung sowie zum baldigen Einsatz der technischen Entwicklungen im Vordergrund. Dulig: „Die bisherigen Regelungen des Wiener Übereinkommens folgen dem Grundgedanken, dass jedes sich bewegende Fahrzeug, einen Fahrzeugführer haben muss.“ Dies aber ändert sich durch autonomes Fahren: „Die im vorliegenden Entwurf angestrebten Änderungen sehen vor, dass Systeme, welche die Führung eines Fahrzeuges beeinflussen, als zulässig erachtet werden, wenn diese den einschlägigen technischen Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinigten Nationen für Europa entsprechen oder die Systeme so gestaltet sind, dass sie durch den Fahrer übersteuerbar oder abschaltbar sind.“

Durch diese geplanten Änderungen wird Rechtssicherheit hinsichtlich bereits im Verkehr befindlicher Assistenz- bzw. automatisierter Systeme hergestellt und die weitere Entwicklung und Einführung automatisierter Fahrsysteme unterstützt. Das Rechtssystem wird an den sich fortentwickelnden Stand der Technik angepasst. Die mit dem Gesetz eintretende Rechtssicherheit wird auch den Aufbau eines ersten intelligenten Verkehrssystems in Dresden voranbringen. Dulig: „Dabei planen wir im innerstädtischen Bereich die Integration sämtlicher Verkehrsträger städtischer Verkehre, die Nutzung automatisierter Fahrfunktionen im Stadtverkehr und Personennahverkehr, die Kombination unterschiedlicher Kommunikations- und Ortungstechnologien sowie eine hoch automatisierte Verkehrsflusssteuerung.“

Hintergrund zum Wiener Übereinkommen:

Das Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (sog. Wiener Übereinkommen) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln sicherer machen soll. Gemäß seinem Artikel 49 ist das Wiener Übereinkommen für Weiterentwicklungen offen; Vertragsänderungen können von jeder Vertragspartei vorgeschlagen werden.

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