Autopilot-Gesetz im Bundesrat: Hessen möchte nachsteuern

Ministerin Priska Hinz: „Verantwortlichkeit der Autobauer beleuchten und Verbraucherschutz frühzeitig berücksichtigen.“

„Hessen hat dem Autopilot-Gesetz heute zugestimmt, damit sowohl die Fahrerinnen und Fahrer als auch die Industrie in wichtigen Punkten Rechtssicherheit erlangen“, kommentierte die Hessische Verbraucherschutzministerin Priska Hinz die heutige Abstimmung zum Straßenverkehrsgesetz im Bundesrat. Mit einer Entschließung Hessens, der der Bundesrat mit großer Mehrheit zugestimmte, drängt Hessen darauf, bei der vorgesehenen Evaluierung des Gesetzes wichtige verbraucherschutzrechtliche Aspekte abzuklopfen und, wenn nötig, nachzubessern.


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„Das Ganze wird ohne Nachsteuern nicht funktionieren, denn die Technik schreitet mit Siebenmeilenstiefeln voran.“

Für Hinz stehen bei der künftigen Evaluierung folgende Aspekte im Vordergrund: Welche Daten werden durch das System erhoben, wer hat Zugriff auf diese Daten und was geschieht mit ihnen? Schließlich muss bei der Evaluation die Frage geklärt werden, ob sich die Regelung bewährt, wer bei Unfällen haftet, bei denen die Fahrerin oder der Fahrer sich auf die Technik verlassen und nicht selbst das Fahrzeug gesteuert hat. „Ohne eine Klärung dieser Fragen wird es kein ausreichendes Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Technik geben. Auch für den deutschen Automobilstandort ist es wichtig Klarheit zu erhalten, damit die großen wirtschaftlichen Chancen nicht verpasst werden“, so die Ministerin. Das heute im Bundesrat beschlossene Gesetz ist aus Sicht der Ministerin hierfür ein erster wichtiger Schritt.

Weiteres Thema: Novelle der Klärschlammverordnung

Im Bundesrat wurde zudem die Novelle zur Klärschlammverordnung beschlossen, der auch Hessen zugestimmt hat. „Den grundsätzlichen Zielen der Novelle der Klärschlammverordnung kann ich mich anschließen. Denn sie bedeutet eine Abkehr der bisherigen Praxis hin zu einer Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung. Das ist im Sinne des Ressourcenschutzes ein wichtiger Schritt“, sagte Hinz. Sie äußerte dennoch Kritik: „Der Gesetzgeber verpasst hier allerdings den großen Wurf: Denn Anlagen zur Abwasserbehandlung für Gemeinden ab 50.000 Einwohnern dürfen auch in Zukunft den Klärschlamm zeitlich unbegrenzt auf Felder aufbringen. Hier hätte ich mir einen vollständigen Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung gewünscht.“

„Phosphor ist ein unverzichtbarer Rohstoff für die Landwirtschaft, dessen natürliches Vorkommen begrenzt ist. Daher sollten wir jede Möglichkeit nutzen, den Phosphor-Engpass zu überwinden“, so Hinz weiter. „Deshalb muss das Potenzial, Phosphor aus Klärschlamm zu gewinnen, ausgeschöpft und die Pflicht auf Phosphor-Rückgewinnung auch auf kleinere Kläranlagen ausgedehnt werden.“

Die Ministerin verwies darauf, dass Hessen den Phosphor als kritischen Rohstoff bereits im Jahre 2011 in die hessische Ressourcenschutzstrategie aufgenommen hat. „Wir sind hier schon viel weiter und haben einen regionalen Phosphordialog etabliert, um mit den kommunalen Entscheidungsträgern gemeinsam nach Lösungen zu suchen.“ Dieser Dialog wird mit einer zentralen Veranstaltung am 19. September 2017 in Frankfurt fortgeführt.

Hintergrund: Gesetzesänderung zum automatisierten Fahren

Beim automatisierten Fahren übernimmt der Computer viele Aufgaben des Fahrers oder der Fahrerin. Das Auto wechselt selbständig die Spur, bremst und beschleunigt. Fahrerassistenzsysteme haben sich in den letzten Jahren technisch stetig weiterentwickelt. Von reinen unterstützenden Systemen geht die Entwicklung dabei zunehmend zu Systemen, die die Aufgaben der Fahrzeugsteuerung und damit der Längs- und Querführung der Kraftfahrzeuge hin zu automatisiert ablaufenden Fahrphasen überführen können. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetz, die heute im Bundesrat beschlossen wurde, soll diesem Schritt zum hochautomatisierten und vollautomatisierten Fahren eine rechtlich sichere Grundlage gegeben werden.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel