BAG stellt Strafanzeige wegen des Verdachts auf Vorlage gefälschter Bescheinigungen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat aktuell in einem Fall Strafanzeige gestellt, in dem der Verdacht besteht, dass gefälschte Bescheinigungen über den Einbau von Erdgastanks vorgelegt wurden.

In dem betreffenden Fall hatte der Kontrolldienst des BAG festgestellt, dass das für eine Befreiung von der LKW-Maut erforderliche Mindestfassungsvermögen der Erdgastanks von insgesamt 300 Litern nicht erreicht war.


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Die bei der Kontrolle vorgelegten Homologations-bescheinigungen wiesen ebenfalls nicht die erforderliche Anzahl bzw. Größe an Erdgastanks aus. Zur Erklärung: Der Begriff „Homologation“ hat sich in der Kraftfahrzeugbranche als Synonym für „Typgenehmigung“ etabliert. Eine solche Genehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Hersteller serienmäßig produzierter Fahrzeuge oder bestimmter Fahrzeugteile diese in der Europäischen Union in Verkehr bringen wollen.

Der anschließenden Mautnacherhebung widersprach das Unternehmen mit Hinweis auf eine Mautbefreiung wegen Erdgasantriebs und übersandte als Nachweis Kopien von Homologationsbescheinigungen. Der Aussteller der Bescheinigungen teilte auf Nachfrage mit, die von dem Unternehmen vor¬gelegten Nachweise entsprächen nicht den Originalen.

Das BAG hat daraufhin Strafanzeige gestellt wegen des Verdachts einer Straftat nach § 269 StGB. Das BAG weist darauf hin, dass sämtliche Fälle zur Anzeige gebracht werden, in denen der Verdacht besteht, dass gefälschte Bescheinigungen vorgelegt werden, um sich der Mautpflicht zu entziehen.

BAG: Bundesamt für Güterverkehr direkter Link zum Artikel