BAG stellt Strafanzeige wegen des Verdachts auf Vorlage gefälschter Bescheinigungen
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat aktuell in einem Fall Strafanzeige gestellt, in dem der Verdacht besteht, dass gefälschte Bescheinigungen über den Einbau von Erdgastanks vorgelegt wurden.
In dem betreffenden Fall hatte der Kontrolldienst des BAG festgestellt, dass das für eine Befreiung von der LKW-Maut erforderliche Mindestfassungsvermögen der Erdgastanks von insgesamt 300 Litern nicht erreicht war.
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