BALM veröffentlicht FAQs zur Mautbefreiung für kommunale Fahrzeuge

Am 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Um den rund 11.000 Kommunen in Deutschland eine Hilfestellung zu geben, beantwortet das BALM vorab die wichtigsten Fragen.


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Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellt auf seiner Website eine umfangreiche Frage-und-Antwort-Sammlung (FAQs) zur Befreiung von der Mautpflicht für Fahrzeuge im kommunalen Betrieb bereit. Darin werden generelle und spezielle Voraussetzungen für eine Mautbefreiung kommunaler Fahrzeuge in Deutschland erläutert, wie zum Beispiel ob Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden, mautbefreit sind oder nicht.

Weitere Informationen zur Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm und zur Handwerkerausnahme finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).

Wird die Maut für mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm ab dem 1. Juli 2024 nicht entrichtet, wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet.

BALM veröffentlicht FAQs zur Mautbefreiung für kommunale Fahrzeuge - Anhang 1
BALM: Bundesamt für Logistik und Mobilität direkter Link zum Artikel