BALM veröffentlicht FAQs zur Mautbefreiung für kommunale Fahrzeuge
Am 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Um den rund 11.000 Kommunen in Deutschland eine Hilfestellung zu geben, beantwortet das BALM vorab die wichtigsten Fragen.
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