Barrierefrei wohnen mit E-Mobil

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

In Eigentümergemeinschaften soll es leichter werden, den barrierefreien Umbau von Wohnungen sowie den Einbau von Ladestationen für Elektroautos zu beschließen. Dies sieht ein Gesetzentwurf (18/10256) des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zur Beratung übermittelt hat. Nach dem geltenden Gesetz können einzelne Wohneigentümer Beschlüsse zu solchen Umbaumaßnahmen blockieren, wenn die dadurch "erheblich beeinträchtigt" sind.


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Nach der vom Bundesrat gewünschten Änderung des Wohneigentumsgesetzes sollen Umbaumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit per Mehrheitsbeschluss möglich sein. Bei "Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, welche die Eigenart der betreffenden Wohnanlage ändern", soll neben der Mehrheit der Miteigentumsanteile auch die Zustimmung von drei Viertel der stimmberechtigten Wohnungseigentümer verlangt werden. Außerdem soll die Zustimmung "nicht unerheblich beeinträchtigter" Miteigentümer zu Umbaumaßnahmen dann entbehrlich sein, "wenn die Maßnahme für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge erforderlich ist". Eine entsprechende Regelung soll auch ins Mietrecht aufgenommen werden.

Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Gegenäußerung die Anliegen des Bundesrates, meldet aber Zweifel an, ob der vorgeschlagene Weg zielführend ist. Sie werde "zu Beginn der nächsten Legislaturperiode Vorschläge zur Änderung des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts zur erleichterten Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung von Ladeinfrastruktur und Barrierefreiheit unterbreiten", erklärt die Regierung. Dabei würden "die dem Gesetzentwurf des Bundesrates zu Grunde liegenden Überlegungen zu berücksichtigen sein".

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