BASt: Fernbusfahren ohne Barrieren

Fernbusse im Linienverkehr sind für alle da. Ab 2020 sind deshalb in jedem Fernbus zwei Stellplätze für Rollstühle verpflichtend.
Einstiegshilfen und Freiräume für einen ungehinderten Zugang sind ebenfalls vorgesehen. Zur Klärung von Detailfragen erarbeitete die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Definition, wie Barrierefreiheit in Bussen ermöglicht werden kann.


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Barrierefreiheit gilt auch für Fernlinienbusse. Mindeststandards können helfen, die Inklusion aller Fahrgäste zu erreichen. Um die Sichtweise aller Beteiligten zu berücksichtigen, wurden in einer aktuelle Untersuchung der BASt sowohl Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen, als auch Fahrzeughersteller und Betreiber von Fernlinienbussen einbezogen. Ergebnis ist ein Maßnahmenkatalog, mit dem die Barrierefreiheit für unterschiedliche Fahrgastgruppen mit Mobilitätseinschränkungen sichergestellt werden soll.

Im Rahmen der Untersuchung zeigte sich, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit je nach Art der Mobilitätsbeeinträchtigung unterschiedlich sind. So benötigen motorisch eingeschränkte Fahrgäste Hilfe beim Ein- und Ausstieg und gegebenenfalls Rollstuhlplätze im Bus. Personen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen und lernbeeinträchtigte Menschen müssen dagegen hauptsächlich auf der Ebene der Informationsdarbietung unterstützt werden.

Als bislang weitgehend unbehandelt erwiesen sich Möglichkeiten, Reisevorbereitung und Reiseanschlussmöglichkeiten einfacher zu gestalten. Für einen Großteil mobilitätseingeschränkter Fahrgäste ist die Erreichbarkeit von Fernbushaltestellen mit dem Pkw oder Öffentlichen Verkehrsmitteln schwierig. Die BASt kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass zur barrierefreien Gestaltung einer Fernlinienbusreise umfangreiche Maßnahmen entlang der gesamten Reisekette erforderlich sind.

Maßnahmen für motorisch beeinträchtigte Fahrgäste sind gut realisierbar, wenn nur ein Umsetzen aus dem Rollstuhl in einen Bussitz erforderlich ist. Schwierig wird allerdings die Nutzung eines Rollstuhls als Fahrgastsitz. Maßnahmen für Reisende mit Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörapparates könnten mit gezielten Veränderungen weitgehend problemlos umgesetzt werden.

Für die Reisevorbereitung und auch für die eigentliche Busreise sollten Informationen derart angeboten werden, dass sie sowohl akustisch als auch optisch abgerufen werden können.

Der Begriff Barrierefreiheit im Sinne einer Verbesserung der Mobilität für Alle, geht somit über eine rollstuhlgerechte Ausrüstung des Busses weit hinaus.

Bundesanstalt für Straßenwesen direkter Link zum Artikel