Baurecht für A49 vollständig

Letzte Hürde für Ausbau genommen

Die letzte noch anhängige Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der A49 im Teilabschnitt zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda an der A5 ist beim zuständigen Bundesverwaltungsgericht zurückgenommen worden.


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Vorangegangen waren langjährige Verhandlungen mit einer klagenden Eigentümergemeinschaft, deren forstbetrieblich genutzte Grundstücke vom Bau der Autobahn und den geplanten naturschutzfachlichen Maßnahmen betroffen sind.

Die A 49 soll Kassel mit dem Raum Gießen verbinden, endet gegenwärtig aber auf halbem Weg bei Neuental (Schwalm-Eder-Kreis). Mit der Klagerücknahme liegen nunmehr für alle drei verbleibenden Streckenabschnitte der A49 zwischen Kassel und dem Anschluss an die A5 bei Gemünden/Felda bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse und damit Baurecht vor. Ein Abschnitt befindet sich bereits seit 2011 im Bau. Mit dem Beginn der Bauarbeiten in den beiden weiteren Neubauabschnitten ist im Jahr 2020 zu rechnen.

Al-Wazir: „Mit der Rücknahme der Klage wurde die letzte große anhängende gerichtliche Hürde genommen. Die Eigentümergemeinschaft erhält eine Entschädigung für die Beeinträchtigungen, die mit dem Weiterbau der A49 verbunden sind.“ Über die Details wurde mit den Klägern – wie in solchen Verfahren üblich – Stillschweigen vereinbart.

Realisierung als ÖPP-Projekt

Teilabschnitte der A49 werden als ÖPP-Projekt realisiert. Dies hatte der Bund als Bauherr entsprechend entschieden. Das notwendige ÖPP-Vergabeverfahren wird derzeit von der DEGES vorbereitet.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung direkter Link zum Artikel