BDEW zur Treibhausgasminderungsquote im Verkehr

Bundeskabinett hat am 03.02.21 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote beschlossen

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:


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„Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote werden die richtigen Weichen für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich gestellt. Positiv ist, dass das Ambitionsniveau noch einmal deutlich angehoben wurde und mit 22 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 die Vorgaben aus der RED II sogar deutlich übererfüllt werden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch den vorgesehenen Schutzmechanismus, der höhere Quoten ermöglicht, wenn der Hochlauf der Elektromobilität schneller als geplant erfolgt. Damit wird verhindert, dass Biokraftstoffe oder Wasserstoff durch das dringend benötigte Mehr an Elektromobilität aus dem Quotenhandel gedrängt werden. Die frühzeitige Regelung schafft zudem Planungssicherheit für die Unternehmen und macht den Weg frei für die notwendigen Investitionen.

Die Anhebung der Mindestquote für fortschrittliche Kraftstoffe auf 2,6 Prozent ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn diese immer noch deutlich unter den von der EU geforderten 3,5 Prozent liegt. Auch für den Einsatz von Wasserstoff im Verkehr wird mit der nun vorgesehenen Mehrfachanrechnung der Hochlauf erleichtert. Darüber hinaus brauchen wir aber noch mehr Klarheit für die Kriterien zur Anrechenbarkeit von Wasserstoff und strombasierten Kraftstoffen, um diesen klimafreundlichen Kraftstoffen die erforderlichen Anreize zu bieten. Die notwendige Anpassung der 37. BImSchV an die RED II-Vorgaben sollte zügig, noch vor Beginn der Wahlkampfphase, angegangen werden.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel