BG Verkehr zahlt Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings

© Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V., Bonn
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Bezuschusst wird ein Training nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates von mindestens eintägiger Dauer

Die BG Verkehr unterstützt auch 2020 ihre Mitgliedsunternehmen bei der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. Anträge sollten möglichst zeitnah gestellt werden. Denn die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.


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Bezuschusst wird ein Training nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates von mindestens eintägiger Dauer. Das Angebot gilt sowohl für Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr.

Die Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings erhalten Antragsteller nach dem „Windhund-Verfahren“, das heißt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen.

Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf Basis eines selbst erstellten Konzeptes eine individuelle Förderung zu erhalten. Der Förderbetrag ist abhängig von der Beurteilung des Konzeptes und der Mitarbeiterzahl und beträgt maximal 30.000 Euro. Entsprechende Anträge für das Jahr 2021 können bis zum 12. Juni 2020 gestellt werden.

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des außerbetrieblichen oder innerbetrieblichen Transports und Verkehrs (Güterkraftverkehr, Personenbeförderung etc.) oder zur Verbesserung der Sicherheit auf Arbeitswegen. Interessierte Mitgliedsbetriebe reichen dazu ihr Konzept bei der BG Verkehr ein. Der Förderbetrag ist abhängig von der Beurteilung des Konzeptes und der Mitarbeiterzahl.

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) direkter Link zum Artikel