Biokraftstoffindustrie begrüßt Beschluss im Umweltausschuss des EP

Die deutsche Biokraftstoffindustrie begrüßt das Ergebnis der heutigen Abstimmung zu Biokraftstoffen im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments

Dadurch hat das Verfahren zur Überarbeitung der europäischen Biokraftstoffgesetzgebung eine wichtige Hürde genommen, denn der Ausschuss hat einen gemeinsamen Kompromisstext des Europäischen Rates bestätigt. Damit das Gesetz endgültig beschlossen ist, muss noch das Europäische Parlament zustimmen.


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„Auch wenn wir einige Punkte des Kompromissvorschlags kritisch sehen, sind wir erleichtert, dass Augenmaß eingekehrt ist und sich unsere schlimmsten Befürchtungen nicht bewahrheitet haben. Wenn in den kommenden Monaten in Brüssel die neuen Ziele für Erneuerbare Energien im Verkehrssektor bis 2030 diskutiert werden, müssen nunmehr die großen Potentiale von Biokraftstoffen berücksichtigt werden“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).

Nach dem Kompromissvorschlag sollen im Jahr 2020 von den zehn Prozent Erneuerbaren Energien im Verkehr Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse höchstens sieben Prozent ausmachen dürfen. Die Forderung von Biokraftstoffgegnern wurde zurückgewiesen, indirekte Emissionen durch so genannte iLUC-Faktoren verpflichtend in die Treibhausgasbilanz einzubeziehen. Stattdessen sollen die Mineralölwirtschaft und die Kommission über die Emissionen durch indirekte Landnutzungsänderungen berichten. „Angesichts der riesigen Schwankungsbreite der iLUC-Modellrechnungen und der wissenschaftlichen Unsicherheiten ist auch die nun geltende Berichtspflicht ein Stochern im Nebel. Weiterhin gilt: Die Treibhausgasbilanz von Biodiesel und Bioethanol ist hervorragend“, sagte Baumann.

Von dem Strom, den die Bahn verbraucht, wird derjenige Anteil 2,5-fach auf das 10-Prozent-Ziel angerechnet, der im jeweils nationalen Energiemix aus Erneuerbaren Energiequellen stammt. „Die Mehrfachanrechnung von Bahnstrom führt nicht zu mehr Klimaschutz, sondern hilft nur, rechnerisch das 10-Prozent-Ziel zu erreichen. Dieser Bilanztrick kommt den Mitgliedstaaten entgegen, die bei der Energiewende im Verkehr in Verzug sind“, sagte Baumann. Strom aus Erneuerbaren Energiequellen, der im Straßenverkehr genutzt wird, soll fünffach angerechnet werden.

Das Plenum des Europäischen Parlaments wird sich voraussichtlich Ende April mit dem nun gefundenen Kompromiss befassen. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren könnte dann im Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden.

Zentrale Kompromiss-Regelungen:

  • 7%-Deckel für Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse inklusive Energiepflanzen (Miscanthus, Chinaschilf, Kurzumtriebsplantagen);
  • Keine verpflichtende iLUC-Anrechnung, aber Berichterstattung zu iLUC-Werten ab der Übernahme dieser neuen Gesetzgebung in nationales Recht (Frist hierfür: zwei Jahre);
  • unverbindliche Unterquote für „fortschrittliche Biokraftstoffe“ (2. Generation) von 0,5%

Voraussichtlich Weiterer Ablauf:

  • EP-Plenum diskutiert den Text am Mittwoch, 29.04.15;
  • EP-Plenum: Abstimmung am Donnerstag, 30.04.15;
  • danach Abstimmung im Rat ohne Aussprache
Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. direkter Link zum Artikel