Biokraftstoffreform verabschiedet

Vergangene Woche hat das EU-Parlament dem zwischen Rat und Parlament verhandelten Kompromiss zur Biokraftstoffreform offiziell zugestimmt

Bereits Mitte April hatte der federführende Ausschuss die Details mit dem Rat ausgehandelt (s. EU-Umweltnews vom 14. April 2015). Es bleibt also bei einer Deckelung der Biokraftstoffe erster Generation bei sieben Prozent. Für indirekte Landnutzungsänderungen (ILUC) besteht lediglich eine Berichterstattungspflicht, sowohl seitens der Kraftstofflieferanten als auch seitens der EU-Kommission.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

 

Die Entscheidung traf auf einige Kritik. Der agrarpolitische Sprecher des EU-Parlaments, Martin Häusling, sagte: „Das Europäische Parlament hat die Chance verpasst, die Förderung von Agrokraftstoffen nachhaltig und sinnvoll zu gestalten. Dieser Beschluss bringt keine Verbesserung. In Zukunft werden sieben Prozent Anteil von Agrokraftstoffen der ersten Generation im Kraftstoffmix zugelassen. Das ist eindeutig zu viel.“

In einem Papier geben zehn große Umweltorganisationen, darunter das Europäische Umweltbüro (EEB) und Birdlife Europe, ihre Position sowie ihre Politikempfehlungen für eine nachhaltige Biokraftstoffpolitik der Zukunft ab.

Bis 2017 müssen die Mitgliedstaaten der EU die neuen Regeln für Biokraftstoffe umsetzen.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel