Bislang angefallene Kosten für PKW-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Im Zusammenhang mit der PKW-Maut sind seit Beginn der Legislaturperiode für Gutachten, weitere Vorplanungen, bestehendes und zusätzlich eingeplantes Personal, Entwicklung eines Mautsystems und Sonstiges Kosten in Höhe von etwa 8,9 Millionen Euro angefallen.


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 Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11562) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11253). In der Vorlage heißt es weiterhin, die Infrastrukturabgabe sei "EU-rechtskonform, nicht-diskriminierend und gerecht". Das habe die Europäische Kommission bestätigt. Auf die Frage, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus der Ankündigung der EU-Anrainerstaaten zieht, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die PKW-Maut einzureichen, teilt die Regierung mit, sie habe "keine Kenntnis über den Beschluss eines EU-Mitgliedstaates, eine Klage gegen das Infrastrukturabgabengesetz vor dem EuGH einreichen zu wollen".

Einen mautfreien Korridor in den Grenzregionen einzurichten plant die Bundesregierung der Vorlage nach nicht. Die Belange von Grenzgängern und des grenzüberschreitenden Verkehrs in den Grenzregionen seien bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Infrastrukturabgabe im Jahr 2015 besonders berücksichtigt worden, indem gebietsfremde Fahrzeughalter von der Pflicht befreit worden seien, die Infrastrukturabgabe für die Nutzung von Bundesstraßen zu leisten, heißt es in der Antwort. Für Gebietsfremde bestehe weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen Jahres- und Kurzzeitvignetten, deren neue Staffelung den individuellen Bedürfnissen der Nutzer noch stärker gerecht werde als bisher, schreibt die Regierung.

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