Blaue Plakette schnellstmöglich einführen und Dieselsubventionen beenden

Empfehlung des Umweltrat nach Urteil zu Fahrverboten

Der SRU begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und den Ländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen über die Luftreinhalteplanung in Stuttgart und Düsseldorf.


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Nach diesem Urteil können Fahrverbote für Dieselautos auf Grundlage des geltenden Rechts auf bestimmten Straßen verhängt werden. Damit soll dafür gesorgt werden, dass die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) in Stuttgart und Düsseldorf eingehalten werden können. Als Konsequenz sollte die Bundesregierung aus Sicht des SRU so schnell wie möglich die blaue Plakette auf den Weg bringen.

Derzeit wird an etwa der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen in den Städten der NO2-Jahresmittelgrenzwert überschritten. „Die damit verbundene aktuelle Gesundheitsbelastung darf keinesfalls weiter toleriert werden“, sagt die SRU-Vorsitzende Prof. Dr. Claudia Hornberg. „Das unterstreicht auch das heutige Urteil.“ Unbestritten sind Dieselkraftfahrzeuge die Hauptursache für die Überschreitung der NO2-Grenzwerte in den Städten. Um die Immissionen auf das gesetzlich geforderte Maß zu begrenzen, muss die Nutzung von älteren Diesel-Pkw in hochbelasteten Gebieten eingeschränkt werden. Dass dies Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeughalter mit sich bringt, ist bedauerlich und hätte durch eine vorausschauend nachhaltige Verkehrspolitik vermieden werden können.

Durch das Urteil werden Fahrverbote jetzt grundsätzlich möglich. Dabei stünden zielgenauere Maßnahmen zur Verfügung. Der SRU empfiehlt seit Jahren die Weiterentwicklung der Umweltzone durch die Einführung einer sogenannten blauen Plakette für Stickstoffoxide (NOx). Dafür müsste das Bundesverkehrsministerium die entsprechende Bundes-Immissionsschutzverordnung ändern. Dann können betroffene Kommunen ihre Umweltzonen um die blaue Plakette erweitern und damit Dieselfahrzeuge mit besonders hohen NOx-Emissionen aus den Städten verbannen.

Mit den von der Bundesregierung auf den sogenannten Dieselgipfeln verabschiedeten Maßnahmen wird sich dagegen eine ausreichende Senkung der NO2-Belastungen im Sinne des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes nicht erreichen lassen. Zu dieser Einschätzung kommt auch die Europäische Kommission, die den Druck im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Luftqualitätsrichtlinie wieder erhöht hat.

Das Ende der Dieselsubventionierung sollte in dieser Legislaturperiode ebenfalls eingeleitet werden. Es gibt kein überzeugendes Argument, auf Dauer an dieser umweltschädlichen Subvention festzuhalten. Auf der einen Seite wurde ein Fonds für nachhaltige Mobilität im Rahmen des Dieselgipfels geschaffen. Gleichzeitig kosten allein die Steuererleichterungen für Dieselkraftstoff den Bund jährlich 7,6 Milliarden Euro. Die Gesamtsumme der umweltschädlichen Subventionen für den Verkehrssektor beläuft sich laut Umweltbundesamt auf 28,6 Milliarden Euro im Jahr.

Sachverständigenrat für Umweltfragen direkter Link zum Artikel