Bundeskartellamt zum Vergabemodell 2018 für Autobahntankstellen der Tank & Rast

Bundeskartellamt / Mineralölwirtschaft

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren wegen des Vergabemodells 2018 der Autobahn Tank & Rast GmbH in Bezug auf die Vergabe der Einlieferungs- und Vertriebsrechte für Kraftstoffe an Bundesautobahntankstellen ohne Verfügung beendet.


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Die Tank & Rast hat in den 1990er Jahren vom Staat die Bewirtschaftung der Bundesautobahntankstellen übernommen, betreibt den Kraftstoffvertrieb an den Stationen allerdings überwiegend nicht selbst. Vielmehr vergibt sie rund 90% der Rechte für die Einlieferung und den Vertrieb von Kraftstoffen an Mineralölunternehmen. Für diese Unternehmen genießt der Standort „Autobahn“ nach wie vor sehr hohe Attraktivität.

Die Vergabe erfolgte ursprünglich ausschließlich nach dem sogenannten Quotenmodell, bei dem die Rechte an den Autobahntankstellen spiegelbildlich zu den Marktanteilen der Mineralölunternehmen an den Straßentankstellen vergeben wurden. Das Bundeskartellamt sah darin die Gefahr einer Beschränkung von möglichen Markteintritten und individuellen Strategien. Die Behörde bewirkte 2011 eine Öffnung dieses Systems (siehe Beschluss vom 14. Januar 2011): Ab dem Jahr 2013 wurden nur noch maximal 65% der Rechte über das Quotenmodell vergeben, weitere Vertriebsrechte wurden versteigert.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben uns intensiv mit dem Vergabemodell 2018 befasst. Durch eine erneute Senkung des Quotenanteils wird der Markt weiter geöffnet. Das Modell enthält Komponenten speziell zum Schutz der mittelständischen Mineralölunternehmen. Wir haben keinen Bedarf für eine kartellbehördliche Intervention gesehen.“

„Angesichts der besonders hohen Kraftstoffpreise an der Autobahn lohnt es sich für den Verbraucher, die Tankstellen-Apps zu nutzen und gezielt preiswertere Alternativen anzusteuern“, so Mundt weiter.

Die Ausgestaltung des Vergabemodells unterliegt der rechtlichen Selbsteinschätzung des Unternehmens Autobahn Tank & Rast GmbH. Das Bundeskartellamt hat auf der Grundlage einer Konsultation der betroffenen Wirtschaftskreise mit dem Unternehmen die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen erörtert und bestimmte Modifikationen erwirkt.

Der Beschluss des Bundeskartellamtes von 2011 sah vor, dass die Marktöffnung für die Zeit ab 2018 zu vergrößern ist. Das neue Vergabemodell berücksichtigt diese Vorgabe, indem der Anteil, der nach der Quote vergeben wird, künftig nur noch maximal 49% betragen wird. Das modifizierte Vergabemodell enthält weiterhin eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der mittelständischen Mineralölwirtschaft.

Bundeskartellamt zum Vergabemodell 2018 für Autobahntankstellen der Tank & Rast - Anhang 1
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