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Flächendeckende Nachrüstung und Umtauschprämien
In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat unter anderem dafür aus, dass Nachrüstung und Umtauschprämien flächendeckend und nicht nur in besonders belasteten Gebieten möglich sein sollen. Außerdem müsse die beabsichtigte Förderung zur Nachrüstung von Kommunalfahrzeugen auch für kleinere gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Liefertransporter gelten. Ausdrücklich appelliert er an die Bundesregierung, die Diesel-Nachrüstung unverzüglich zu regeln.
Ausnahmen klar definieren
Der Gesetzentwurf stellt unter anderem klar, dass Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4 und 5 von den Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im Alltag weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Diese Fahrzeuge müssten klar definiert werden, unterstreicht der Bundesrat. Die Bundesregierung solle eine entsprechende Liste vorlegen.
Klasse 6 darf weiterfahren
Vollständig vom Fahrverbot ausgenommen sind nach dem Gesetzentwurf Diesel-Pkw mit der Abgasnorm 6. Auch nachgerüstete Nutzfahrzeuge dürfen weiter fahren. Dabei geht es vor allem um solche Fahrzeuge, die mit öffentlichen Geldern nachgerüstet wurden.
Geringe Belastung: Keine Fahrverbote
Außerdem ermöglicht die beabsichtigte Gesetzesänderung es den Städten, auf Fahrverbote zu verzichten, wenn die Stickstoffdioxidbelastung 50 Mikrogramm nicht überschreitet. In diesen Gebieten sei davon auszugehen, dass der europarechtlich vorgegebene Wert von 40 Mikrogramm bereits mit Maßnahmen wie Softwareupdates, Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung des ÖPNV und Hardwarenutzung von Kommunal- und Lieferfahrzeugen erreicht werde, heißt es zur Begründung.
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.