Bundesrat für Förderung von Elektromobilität und Barrierefreiheit

© panthermedia | chesky_w
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Der Bundesrat möchte die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Eigentumswohnungen verbessern

Rechtliche Hürden, die dem entgegenstehen, sollen abgebaut werden. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, den die Länder am 15. Dezember 2017 beschlossen haben.


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Altersgerechte Eigentumswohnungen

Konkret geht es dem Bundesrat bei der Förderung der Barrierefreiheit darum, die alters- und behindertengerechte Umgestaltung von Eigentumswohnungen zu erleichtern. Nach dem Gesetzesentwurf könnten sie ohne ein einstimmiges Votum der Wohnungseigentümer erfolgen. Damit würde eine zum Mietrecht vergleichbare Situation geschaffen. Zur Begründung der Anpassung verweisen die Länder auf den wachsenden Bedarf an altersgerechten Wohnungen auf rund 3,6 Millionen bis zum Jahr 2030.

Private Ladestationen in der Garage

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen bei der Installation von Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen vor. Auch sie soll nicht mehr von der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bzw. des Vermieters abhängen. Die Länder sehen in dieser Privilegierung einen notwendigen Schritt, um mehr Elektroautos auf die Straße zu bringen. Dass eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur eine der entscheidenden Bedingungen für die Nutzung von Elektromobilität sei, zeigten Vergleiche mit Ländern wie Norwegen oder die Niederlande.

Reprise aus dem Jahr 2016

Der Bundesrat hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits im September 2016 in den 18. Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hatte ihn jedoch bis zum Ende der letzten Wahlperiode nicht aufgegriffen, weshalb er der Diskontinuität unterfiel. Der neue Vorstoß wird nun über die geschäftsführende Bundesregierung dem 19. Bundestag vorgelegt.

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