Bundesrat: Wichtige Impulse für die Marktentwicklung bei der Elektromobilität!

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat drei Vorlagen zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland beschlossen

Hierzu erklärt Senator Frank Horch, Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Heute haben wir mit der Elektromobilität in Deutschland einen deutlichen Schritt nach vorne gemacht. Damit werden wichtige Impulse für den Markt gesetzt.


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Der Bundesrat hat die rechtssichere Beschilderung von Ladestationen für Elektroautos und die Bevorrechtigung von E-Autos beim innerstädtischen Parken beschlossen. Das ist eine grundlegende Weichenstellung. Hamburg hat genau dies seit mehreren Jahren durch wiederholte Gesetzesinitiativen vorangetrieben. Mit dem mittlerweile beschlossenen Elektromobilitätsgesetz und der nun erreichten Änderung der Straßenverkehrsordnung wird das Hamburger Anliegen praxisgerecht umgesetzt. Für den bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur im Straßenraum stellt die heutige Entscheidung eine enorm wichtige Unterstützung dar. Hamburg setzt mit seinem breit angelegten Masterplan Maßstäbe und ist bundesweit beispielgebend. Es freut mich, dass damit noch ein weiteres Signal verbunden ist: Die klare Botschaft der Länder lautet, dass der junge Markt der Elektromobilität in Deutschland durch staatliche Marktanreize begleitet werden muss. Das ist ein wichtiger Impuls, um mehr Menschen zum Umstieg auf Elektromobile zu bewegen. Das steigert die Lebensqualität besonders in den Metropolen. Luftreinhaltung und auch die Verringerung der Lärmbelastung werden unterstützt. Wir wünschen uns, dass der Ländervorschlag für eine Sonderabschreibung beim Kauf von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur sowie die steuerliche Freistellung des Ladens privater Fahrzeuge von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz von Bundesregierung und Bundestag nunmehr so übernommen und beschlossen werden.“

Zur Information:

Die Länderzustimmung zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung im Bereich der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen umfasst eine einheitliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Batterie- oder Plug-In-Hybrid-Antrieb über das Nummernschild, wodurch der rechtssichere Vollzug von verkehrlichen Bevorrechtigungen ermöglicht wird. Diese Bevorrechtigungen betreffen einerseits die Inanspruchnahme von Stellplätzen an Ladesäulen während des Ladevorgangs und die hierdurch geschaffene bußgeldbewehrte Sanktionsmöglichkeit (bis hin zum Abschleppen) von Fremdparkern. Daneben wird Ländern und Kommunen die Möglichkeit eröffnet, bei der Erhebung von Parkgebühren in der allgemeinen Parkraumbewirtschaftung oder bei der Inanspruchnahme von Sonderfahrstreifen wie Busspuren für Elektroautos Sonderregelungen zu schaffen.

Hamburg hatte seit mehreren Jahren eine rechtssichere bundesweit einheitliche Regelung für die Ladesituation im öffentlichen Straßenraum gefordert und dies durch eigene Gesetzesinitiativen in den Jahren 2010 und 2013 untermauert. Der Senat hat darüber hinaus die Reglung initiiert, in den Parkgebührenordnungen von Ländern und Kommunen Ausnahmen für Elektrofahrzeuge zuzulassen und es somit den Kommunen zu überlassen, generell oder punktuell einen Gebührenverzicht einzuführen.

Während die Neureglung an den Ladesäulen in der Hamburger Alltagspraxis unmittelbar in Kraft treten wird und auch der Parkgebührenverzicht nunmehr zeitnah eingeführt werden soll, wird es in Hamburg keine Freigabe von Sonderfahrstreifen wie etwa Busspuren geben. Für eine Erprobung derartiger Maßnahmen besteht kein Bedarf, zumal internationale Erfahrungen zeigen, dass in großstädtischen Gebieten erhebliche Beeinträchtigungen für eine reibungslose Verkehrsabwicklung nicht auszuschließen sind.

Die heutigen Entscheidungen des Bundesrats zu Kaufanreizen über steuerliche Vergünstigungen (Sonderabschreibung) oder direkte Investitionszuschüsse (Prämie) gehen zurück auf eine langjährige Diskussion in den von der Bundesregierung eingesetzten Beratungsgremien aus Industrie und Wissenschaft (Nationale Plattform Elektromobilität, NPE) und zielen auf die Beschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen (Sonder AfA, 50% Abschreibung im ersten Jahr der Beschaffung, bei künftiger Beschaffung allerdings degressiv gestaltet, also sukzessive abnehmend) sowie privat genutzten Fahrzeugen (Prämie als einmaliger Investitionskostenzuschuss bei der Beschaffung von Neufahrzeugen).

Bislang ist in Deutschland eine staatliche Förderung von Elektrofahrzeugen an sehr enge Voraussetzungen geknüpft und nur im Rahmen von Modellprojekten, nicht jedoch davon unabhängig, also generell, möglich. Hamburg ist eine von der Bundesregierung geförderte Modellregion und setzt dementsprechend bereits heute Modellprojekte mit staatlicher Förderung um.

In Hamburg sind derzeit 1.480 Elektrofahrzeuge (Batterieantrieb und Plug-In-Hybrid-Antrieb) im Einsatz, rd. 1.000 Fahrzeuge aus staatlichen Förderprogrammen, davon alleine 675 E-Fahrzeuge in Deutschlands größtem Fuhrparkprojekt „Hamburg – Wirtschaft am Strom“, das kürzlich von der Bundesregierung offiziell als bundesweites „Leuchtturmprojekt“ eingestuft wurde.

Das bestehende Versorgungsangebot im Hamburger Stadtgebiet mit derzeit rd. 150 öffentlich zugänglichen Ladeplätzen für E-Fahrzeuge soll gemäß dem vom Senat im August 2014 beschlossenen Masterplan Ladeinfrastruktur bis Ende 2016 auf fast 600 Ladeplätze erweitert werden.

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