Bundesweite Schwerpunktkontrollen des BALM im August

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im August 2024 weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotagebestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.


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Am 12. August 2024 führte das BALM bundesweite Schwerpunktkontrollen hinsichtlich der Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit an 28 Kontrollstellen mit 73 Kontrollkräften der Verkehrskontrolldienste durch. Bei der Kontrollaktion am 6./7. und 20./21. August 2024 erfolgte die Überwachung zur Einhaltung der Regelungen zur den Kabotagebestimmungen an 38 bzw. 33 Kontrollorten mit 134 bzw. 139 Kontrollbeschäftigten bundesweit schwerpunktmäßig. Alle Kontrollaktionen wurden von technischen Unterwegskontrollen begleitet.

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Erfahrungswerten aus dem Kontrolldienst. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse handelt, die somit auch keine belastbaren Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.

Relevante Kontrollergebnisse:

Im Rahmen der Kontrollaktionen am 6. und 7. August wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 636 Fahrzeuge kontrolliert. Es wurden 612 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 94 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Regelungen zur Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 44 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. 24 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden sieben Verstöße festgestellt. Bei den 44 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden zehn technische Mängel entdeckt, darunter drei im Bereich der Bereifung und drei im Bereich Bremsen.

Am 12. August wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 314 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 96 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 297 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 32 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. Es wurden zehn Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet und 42 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 32 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden acht technische Mängel entdeckt, darunter eine AdBlue-Manipulation.

Im Rahmen der Kontrollaktion vom 20. und 21. August wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 599 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 567 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen und 70 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs sowie 53 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel überprüft. 31 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden drei Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 53 auf technische Mängel untersuchten Fahrzeugen wurden 15 Verstöße entdeckt, darunter sieben im Bereich der Reifen, je zwei in den Bereichen Bremsen und Rahmen/Aufbau sowie eine AdBlue-Manipulation.

An Sicherheitsleistungen wurden im August unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während der Schwerpunktkontrollen insgesamt ca. 168.905 EUR vereinnahmt.

Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität wird fortgesetzt.

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