Bundesweite Schwerpunktkontrollen des BALM im Mai

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im Mai 2024 weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotagebestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.


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Am 1./2. und 20./21. Mai 2024 führte das BALM bundesweite Schwerpunktkontrollen hinsichtlich der Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit an 26 bzw. 20 Kontrollorten mit 73 bzw. 56 Kontrollbeschäftigten der Verkehrskontrolldienste durch. An der Kontrollaktion vom 14./15. Mai 2024 wurden die Regelungen zur Einhaltung der Kabotagebestimmungen an 33 Kontrollstellen mit 102 Kontrollkräften bundesweit schwerpunktmäßig kontrolliert. Beide Kontrollaktionen wurde von technischen Unterwegskontrollen begleitet.

Im Bereich der Außenstelle München wurde die Kontrollaktion am 14./15. Mai von bayerischen Verkehrspolizeiinspektionen unterstützt. Im Bereich der Außenstelle Dresden wurde die Kontrollaktion am 20. Mai durch den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begleitet.

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Erfahrungswerten aus dem Kontrolldienst.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse handelt, die somit auch keine belastbaren Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.

Relevante Kontrollergebnisse:

Im Rahmen der Kontrollaktionen am 1. und 2. Mai wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 290 Fahrzeuge kontrolliert. Es wurden 272 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Regelungen zur Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs, 95 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen und 18 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. Fünf Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden vier Verstöße festgestellt. Bei den 18 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden 13 technische Mängel entdeckt, darunter sieben im Bereich der Bremsen. 

Am 14./15. Mai wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 567 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 542 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 78 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 21 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. Es wurden 22 Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet und acht Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 21 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden sechs technische Mängel entdeckt.

Im Rahmen der Kontrollaktion vom 20. und 21. Mai wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 259 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 87 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen und 250 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs sowie 17 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel überprüft. Zwei Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden 60 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 17 auf technische Mängel untersuchten Fahrzeugen wurden sechs Verstöße entdeckt, zwei im Bereich der Bremsen und vier im Bereich der Beleuchtung.

An Sicherheitsleistungen wurden im Mai unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während der Schwerpunktkontrollen insgesamt ca. 111.086 EUR vereinnahmt.

Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität wird fortgesetzt.

BALM: Bundesamt für Logistik und Mobilität direkter Link zum Artikel