Bundesweite Schwerpunktkontrollen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität im April

Alle Kontrollaktionen wurde von technischen Unterwegskontrollen begleitet

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im April 2024 weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotagebestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Am 1./2. April 2024 führte das BALM bundesweite Schwerpunktkontrollen hinsichtlich der Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit an 23 Kontrollorten mit 88 Kontrollbeschäftigten der Verkehrskontrolldienste durch. An den Kontrollaktionen vom 11./12. und 23./24. April wurden die Regelungen zur Einhaltung der Kabotagebestimmungen an 33 bzw. 30 Kontrollstellen mit 149 bzw. 122 Kontrollkräften bundesweit schwerpunktmäßig kontrolliert.

Im Bereich der Außenstelle Mainz wurden die Kontrollaktion am 23./24. April von der Verkehrspolizeiinspektion Mannheim unterstützt. Im Bereich der Außenstelle Dresden wurde die Kontrollaktion von zwei Inspektoren der tschechischen Partnerbehörde CSPSD unterstützt.

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Erfahrungswerten aus dem Kontrolldienst.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse handelt, die somit auch keine belastbaren Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.

Relevante Kontrollergebnisse

Im Rahmen der Kontrollaktionen am 1. und 2. April wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 346 Fahrzeuge kontrolliert. Es wurden 337 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Regelungen zur Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs, 124 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen und 25 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. Neun Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden 61 Verstöße festgestellt. Bei den 25 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden zwei technische Mängel entdeckt.

Am 11./12. April wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 717 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 693 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 57 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 48 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. Es wurden 29 Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet und sechs Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 48 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden sechs technische Mängel, darunter je zwei im Bereich der Bereifung sowie der Bremsen, entdeckt.

Im Rahmen der Kontrollaktion vom 23. und 24. April wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 708 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 675 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen und 69 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs sowie 49 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel überprüft. 29 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden vier Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 49 auf technische Mängel untersuchten Fahrzeugen wurden 15 Verstöße entdeckt, darunter sieben Verstöße im Bereich der Bereifung, drei im Bereich der Bremsen und zwei im Bereich der Beleuchtung.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während dieser Schwerpunktkontrollen im April 2024 insgesamt ca. 192.294 EUR vereinnahmt.

Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität wird fortgesetzt.

BALM: Bundesamt für Logistik und Mobilität direkter Link zum Artikel