Bundesweite Schwerpunktkontrollen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität im Februar

Relevante Kontrollergebnisse

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im Februar weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotagebestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhe-zeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.


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Am 6. und 21./22. Februar 2023 führte das Bundesamt bundesweite Schwerpunktkontrollen an 37 bzw. 44 Kontrollstellen hinsichtlich der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus lag auf der Durchführung von technischen Unterwegskontrollen. Zusätzlich wurden am 6. Februar die Regelungen zur Einhaltung der regelmäßigen Ruhezeiten außerhalb des Fahrzeugs geprüft. An den Kontrollen beteiligten sich 133 bzw. 176 Kontrollkräfte der Verkehrskontrolldienste.

Im Bereich der Außenstelle München beteiligte sich an der Kontrollaktion vom 22. Februar am Parkplatz „Martinsberg“ an der BAB 96 die Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck.

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Erfahrungswerten aus dem Kontrolldienst.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsentativen Ergebnisse handelt, die sichere Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.

Relevante Kontrollergebnisse

Im Rahmen der Kontrollaktion am 6. Februar wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 512 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 405 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 411 auf die Einhaltung der Regelungen zur Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 24 Fahrzeuge von den TUK-Expert*innen auf technische Mängel geprüft. 16 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet.

Gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden 50 Verstöße festgestellt. Die TUK-Expert*innen beanstandeten sieben technische Mängel. Darunter befanden sich eine defekte Abgasreinigungsanlage und zwei Mängel im Bereich der Bereifung.

Am 21. und 22. Februar wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 807 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 784 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 104 Fahrzeuge auf die Einhaltung des Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und 33 Fahrzeuge von den TUK-Expert*innen auf technische Mängel geprüft. 25 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden elf Verstöße gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 33 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden durch die TUK-Expert*innen fünf Verstöße fest-gestellt, darunter je eine manipulierte und defekte Abgasreinigungsanlage und zwei Mängel im Bereich der Bereifung.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während dieser Schwerpunktkontrollen im Februar 2023 insgesamt ca. 121.077 EUR vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse wer-den ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit einfließen. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen wird fortgesetzt.

BALM: Bundesamt für Logistik und Mobilität direkter Link zum Artikel